Lot

3593

Peter Valentin, Christuskopf

In 117. Auktion Februar 2025 und Asiatika-Sammlun...

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Plauen
Peter Valentin, ChristuskopfExpressive head portrait of the crucified Jesus with crown of thorns and halo, on the right is the tip of a spear with the biblical sponge with vinegar water, which Jesus had accepted shortly before his death, Woodcut on paper, monogrammed and dated "PV 1936" in ligature lower left in the plate, signed "Peter Valentin" in pencil below the image on the right, sheet somewhat yellowed, tear upper right, framed behind glass and passepartout, print dimensions approx. 32 x 30 cm. Artist info: German painter, graphic artist, fresco artist, mosaic artist, restorer and sculptor (1904 Offenburg to 1995 Offenburg), son of the Offenburg sculptor Peter Valentin (1877-1962), initially a pupil at the humanistic Grimmelshausen-Gymnasium Offenburg, where he received artistic support from his drawing teacher A. Mangold, 1920-23 apprenticeship as a sculptor with his father, 1923 preparatory course at Heinrich Knirr's drawing school in Munich, here pupil of Andreas Seiler, 1924-26 studies at the Munich Academy under Hermann Groeber and Max Doerner, at the same time copyist after works by Rubens , Breughel and Feuerbach in the Munich Pinakothek, 1924 his first commission as a sculptor for a war memorial was commissioned by the Black Forest Association, 1926-28 study visit to Paris and pupil of Ernest Laurent at the Académie des Beaux Arts, parallel pupil at the Académie de la Grande Chaumière, in Paris self-taught further training through copies after Titian, Rubens, Frans Hals and Boucher in the Louvre, 1928 moved to Montreal, here founded a painting and drawing school and worked as a freelance painter, sculptor, fresco artist and graphic artist, 1933 returned to Offenburg, 1934 married, in the 1930s increasingly turned to religious themes and church painting, 1939-45 military service as a cartographer in the Second World War in Russia, then freelance artist. World War II in Russia, then freelance in Offenburg, 1972-75 decoration of Renchen town hall, lecturer at the Offenburg adult education centre in the 1960s and 1970s, member of the Baden Art Association, active in Offenburg, source: Vollmer, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Wikipedia, matriculation register of the Munich Academy, Mülfarth and Baden-Württemberg artist directory 1982.
Peter Valentin, Christuskopfexpressives Kopfbildnis des gekreuzigten Jesus mit Dornenkrone und Heiligenschein, rechts ist die Spitze eines Speeres mit dem biblisch überlieferten Schwamm mit Essigwasser zu sehen, welchen Jesus kurz vor seinem Tod angenommen hatte, Holzschnitt auf Papier, links unten in der Platte ligiert monogrammiert und datiert "PV 1936", rechts unter der Darstellung in Blei handsigniert "Peter Valentin", Blatt etwas gegilbt, rechts oben Einriss, hinter Glas und Passepartout gerahmt, Druckmaße ca. 32 x 30 cm. Künstlerinfo: dt. Maler, Graphiker, Freskant, Mosaikkünstler, Restaurator und Bildhauer (1904 Offenburg bis 1995 Offenburg), Sohn des Offenburger Bildhauers Peter Valentin (1877-1962), zunächst Schüler des humanistischen Grimmelshausen-Gymnasiums Offenburg, hier künstlerisch gefördert von seinem Zeichenlehrer A. Mangold, 1920-23 Bildhauerlehre bei seinem Vater, 1923 Vorbereitungskurs an der Zeichenschule von Heinrich Knirr in München, hier Schüler von Andreas Seiler, 1924-26 Studium an der Münchner Akademie bei Hermann Groeber und Max Doerner, parallel Kopist nach Werken von Rubens , Breughel und Feuerbach in der Münchner Pinakothek, 1924 entstand im Auftrag des Schwarzwaldvereins sein erster Auftrag als Bildhauer zu einem Kriegerdenkmal, 1926-28 Studienaufenthalt in Paris und Schüler der Académie des Beaux Arts bei Ernest Laurent, parallel Schüler der Académie de la Grande Chaumière, in Paris autodidaktische Weiterbildung durch Kopien nach Tizian, Rubens, Frans Hals und Boucher im Louvre, 1928 Übersiedlung nach Montreal, hier Gründung einer Mal- und Zeichenschule und künstlerisch freischaffend als Maler, Bildhauer, Freskant und Graphiker, 1933 Rückkehr nach Offenburg, 1934 Eheschließung, in den 1930er Jahren zunehmend Hinwendung zu religiösen Themen und Kirchenmalerei, 1939-45 Kriegsdienst als Kartograph im 2. Weltkrieg in Russland, anschließend freischaffend in Offenburg, 1972-75 Ausstattung des Rathauses Renchen, in den 1960er und 1970er Jahren Dozent an der Volkshochschule Offenburg, Mitglied im badischen Kunstverein, tätig in Offenburg, Quelle: Vollmer, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Wikipedia, Matrikel der Münchner Akademie, Mülfarth und Künstlerverzeichnis Baden-Württemberg 1982.
Peter Valentin, ChristuskopfExpressive head portrait of the crucified Jesus with crown of thorns and halo, on the right is the tip of a spear with the biblical sponge with vinegar water, which Jesus had accepted shortly before his death, Woodcut on paper, monogrammed and dated "PV 1936" in ligature lower left in the plate, signed "Peter Valentin" in pencil below the image on the right, sheet somewhat yellowed, tear upper right, framed behind glass and passepartout, print dimensions approx. 32 x 30 cm. Artist info: German painter, graphic artist, fresco artist, mosaic artist, restorer and sculptor (1904 Offenburg to 1995 Offenburg), son of the Offenburg sculptor Peter Valentin (1877-1962), initially a pupil at the humanistic Grimmelshausen-Gymnasium Offenburg, where he received artistic support from his drawing teacher A. Mangold, 1920-23 apprenticeship as a sculptor with his father, 1923 preparatory course at Heinrich Knirr's drawing school in Munich, here pupil of Andreas Seiler, 1924-26 studies at the Munich Academy under Hermann Groeber and Max Doerner, at the same time copyist after works by Rubens , Breughel and Feuerbach in the Munich Pinakothek, 1924 his first commission as a sculptor for a war memorial was commissioned by the Black Forest Association, 1926-28 study visit to Paris and pupil of Ernest Laurent at the Académie des Beaux Arts, parallel pupil at the Académie de la Grande Chaumière, in Paris self-taught further training through copies after Titian, Rubens, Frans Hals and Boucher in the Louvre, 1928 moved to Montreal, here founded a painting and drawing school and worked as a freelance painter, sculptor, fresco artist and graphic artist, 1933 returned to Offenburg, 1934 married, in the 1930s increasingly turned to religious themes and church painting, 1939-45 military service as a cartographer in the Second World War in Russia, then freelance artist. World War II in Russia, then freelance in Offenburg, 1972-75 decoration of Renchen town hall, lecturer at the Offenburg adult education centre in the 1960s and 1970s, member of the Baden Art Association, active in Offenburg, source: Vollmer, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Wikipedia, matriculation register of the Munich Academy, Mülfarth and Baden-Württemberg artist directory 1982.
Peter Valentin, Christuskopfexpressives Kopfbildnis des gekreuzigten Jesus mit Dornenkrone und Heiligenschein, rechts ist die Spitze eines Speeres mit dem biblisch überlieferten Schwamm mit Essigwasser zu sehen, welchen Jesus kurz vor seinem Tod angenommen hatte, Holzschnitt auf Papier, links unten in der Platte ligiert monogrammiert und datiert "PV 1936", rechts unter der Darstellung in Blei handsigniert "Peter Valentin", Blatt etwas gegilbt, rechts oben Einriss, hinter Glas und Passepartout gerahmt, Druckmaße ca. 32 x 30 cm. Künstlerinfo: dt. Maler, Graphiker, Freskant, Mosaikkünstler, Restaurator und Bildhauer (1904 Offenburg bis 1995 Offenburg), Sohn des Offenburger Bildhauers Peter Valentin (1877-1962), zunächst Schüler des humanistischen Grimmelshausen-Gymnasiums Offenburg, hier künstlerisch gefördert von seinem Zeichenlehrer A. Mangold, 1920-23 Bildhauerlehre bei seinem Vater, 1923 Vorbereitungskurs an der Zeichenschule von Heinrich Knirr in München, hier Schüler von Andreas Seiler, 1924-26 Studium an der Münchner Akademie bei Hermann Groeber und Max Doerner, parallel Kopist nach Werken von Rubens , Breughel und Feuerbach in der Münchner Pinakothek, 1924 entstand im Auftrag des Schwarzwaldvereins sein erster Auftrag als Bildhauer zu einem Kriegerdenkmal, 1926-28 Studienaufenthalt in Paris und Schüler der Académie des Beaux Arts bei Ernest Laurent, parallel Schüler der Académie de la Grande Chaumière, in Paris autodidaktische Weiterbildung durch Kopien nach Tizian, Rubens, Frans Hals und Boucher im Louvre, 1928 Übersiedlung nach Montreal, hier Gründung einer Mal- und Zeichenschule und künstlerisch freischaffend als Maler, Bildhauer, Freskant und Graphiker, 1933 Rückkehr nach Offenburg, 1934 Eheschließung, in den 1930er Jahren zunehmend Hinwendung zu religiösen Themen und Kirchenmalerei, 1939-45 Kriegsdienst als Kartograph im 2. Weltkrieg in Russland, anschließend freischaffend in Offenburg, 1972-75 Ausstattung des Rathauses Renchen, in den 1960er und 1970er Jahren Dozent an der Volkshochschule Offenburg, Mitglied im badischen Kunstverein, tätig in Offenburg, Quelle: Vollmer, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Wikipedia, Matrikel der Münchner Akademie, Mülfarth und Künstlerverzeichnis Baden-Württemberg 1982.

117. Auktion Februar 2025 und Asiatika-Sammlung Günther H. Stelly

Sale Date(s)
Lots: 1-309
Lots: 400-1652
Lots: 1700-3144
Lots: 3200-4715

Für Informationen zum Versand kontaktieren Sie bitte unsere Versandabteilung.

For informations about shipping please contact our shipping department.

versand@mehlis.eu

Versand von Elfenbein ist nur innerhalb der EU möglich.

Shipping of ivory is only possible within the EU.

Important Information

Den detaillierten Zeitplan können Sie als PDF-Broschüre einsehen.
Aufgeld 24 %, Live 5 %, jeweils plus 19 % USt.

Terms & Conditions

§ 1 – Geschäftsgegenstand

 

Die Auktionshaus Mehlis GmbH (im Folgenden: „Auktionshaus“), eingetragen im Handelsregister des AG Chemnitz unter Nr. HRB 23193, Vertretungsberechtigt: Jens Mehlis, Sitz: Hammerstraße 30, 08523 Plauen, verkauft Gegenstände im Namen und für Rechnung ihrer Einlieferer. Kaufverträge kommen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zustande.

 

§ 2 - Ablauf der Versteigerung

 

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Auktion als Bieter ist die Erteilung einer Bieternummer durch das Auktionshaus. Voraussetzung für die Erteilung einer Bieternummer ist, dass die betreffende Person vor dem Auktionstermin ihren Namen und eine inländische Anschrift angibt und sich entsprechend ausweist oder eine ausreichende Sicherheit leistet. Die zu versteigernden Gegenstände werden im Auktionstermin aufgerufen. Die Reihenfolge des Aufrufs liegt im Ermessen des Auktionators. Der Auktionator hat ferner das Recht, mehrere einzelne Gegenstände zusammen aufzurufen oder mehrere zusammengefasste Gegenstände einzeln aufzurufen. Schließlich kann der Auktionator einen Aufruf jederzeit zurückziehen. Der erste Aufruf erfolgt zu dem vom Einlieferer angegebenen Limit. Fehlt ein solches Limit, liegt der erste Aufruf im Ermessen des Auktionators. Gesteigert wird nach Ermessen des Auktionators, in der Regel in Schritten von 10%. Gebote können bis zum Zuschlag jederzeit abgegeben werden. Sie sind unwiderruflich. Wird nach dreimaligem Wiederholen des letzten Höchstgebots kein höheres Gebot abgegeben, so erfolgt der Zuschlag zu diesem Höchstgebot. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgegeben haben, entscheidet das Los. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen ein Zuschlag erfolgt ist, oder ist ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden, so kann der Versteigerer den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut aufrufen. In diesen Fällen wird ein vorangegangener Zuschlag unwirksam. Der Zuschlag kann auch unter Vorbehalt erfolgen. Jeder Zuschlag unter dem Limitpreis steht automatisch unter Vorbehalt. In diesem Fall ist der Bieter drei Wochen lang an sein Gebot gebunden, für den Auktionator bleibt der Zuschlag jedoch freibleibend. Erhält der Bieter, der unter Vorbehalt den Zuschlag erhalten hat, innerhalb von drei Wochen keine entgegenstehende Nachricht, so gilt der Zuschlag als widerrufen. Schriftliche Gebote müssen dem Auktionshaus spätestens um 7:00 Uhr morgens am Auktionstag vorliegen. Sie müssen die Katalognummer und die Beschreibung des Gegenstandes (Titel) enthalten. In Zweifelsfällen ist die angegebene Katalognummer maßgeblich. Schriftliche Gebote werden nur ausgeführt, wenn gleichzeitig erstklassige Referenzen, ein bankbestätigter Scheck in ausreichender Höhe oder eine vergleichbare Form der Sicherheit vorgelegt werden. Eine Garantie für die Berücksichtigung schriftlicher Gebote kann aber nicht übernommen werden. Telefonische Gebote sind nur bei einem Limit von mehr als 200,00 EUR zulässig. Das Auktionshaus übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder für die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung. Im Übrigen gelten die Regelungen für schriftliche Gebote entsprechend. Das Auktionshaus ist befugt, jederzeit einzelne Bieter von der Auktion auszuschließen. Anspruch auf die Teilnahme an der Auktion besteht nicht.

 

§ 3 - Rechtsfolgen des Zuschlags

 

Kaufverträge kommen zustande durch Zuschlag auf ein Gebot in der Auktion oder durch Einigung über ein Gebot außerhalb der Auktion (z.B. im Nachverkauf). Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis und einem Aufgeld von 24 % des Zuschlagsbetrages zzgl. der jeweils gültigen Mwst. auf das Aufgeld. Verkäufer ist der jeweils vom Auktionshaus vertretene Einlieferer. Kaufgegenstand ist der Gegenstand, der im Katalog mit derjenigen Nummer bezeichnet ist, auf die sich der Aufruf in der Auktion bezogen hat. Die Gewährleistung richtet sich nach § 4. Mit Abschluss des Kaufvertrages ist der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme des Gegenstandes verpflichtet. Beide Verpflichtungen sind Hauptleistungspflichten und sofort fällig. Der Käufer ist zur Vorleistung verpflichtet. Das Eigentum des Verkäufers bleibt bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch den Käufer vorbehalten. Die Übergabe- und Übereignungspflicht des Verkäufers ist am Sitz des Auktionshauses erfüllbar; es handelt sich um Holschulden. Eine Versendung erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers. Mit Abschluss des Kaufvertrages geht alle Gefahr, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs des Gegenstandes, auf den Käufer über. Der als Vertreter des Käufers auftretende Bieter haftet für die Erfüllung neben dem Vertretenen als Gesamtschuldner. Der Inhaber der Bieternummer, unter der das Gebot abgegeben wurde, haftet für die Erfüllung neben dem Käufer als Gesamtschuldner, sofern er den Gebrauch seiner Bieternummer zu vertreten hat.

 

§ 4 - Haftung, Rückgaberecht

 

Die Gewährleistung des Verkäufers für Mängel des Kaufgegenstandes ist ausgeschlossen, ausgenommen für Schäden, die an Leben, Köper oder Gesundheit oder durch grobes Verschulden des Versteigerers, seiner gesetzlichen Vertreter, seiner leitenden Angestellten oder seiner Erfüllungsgehilfen entstehen. Die Gegenstände sind in der Regel gebraucht. Vor der Versteigerung besteht ausreichend Gelegenheit, die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände zu besichtigen und zu untersuchen. Angaben im Katalog sind keine Eigenschaftszusicherung oder Beschaffenheitsvereinbarung, sondern sie dienen ausschließlich der Beschreibung des Gegenstandes. Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen gebrauchter Sachen verjähren ein Jahr nach dem Schluss des Jahres, in dem der Zuschlag erfolgt ist. Soweit der Käufer Kaufmann ist, verjähren seine Gewährleistungsansprüche in sechs Monaten nach dem Tag des Zuschlags. Dasselbe gilt, soweit der Käufer als Unternehmer handelt. Im Übrigen haftet der Verkäufer nur für eigenes grobes Verschulden sowie für grobes Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen. Ferner ist die Haftung betragsmäßig begrenzt auf die Höhe des jeweiligen Gebots. Die Haftung des Auktionshauses ist in demselben Umfang begrenzt wie diejenige des Verkäufers. Soweit Ansprüche gegen das Auktionshaus auf den Angaben oder dem Verhalten des Einlieferers beruhen, kann das Auktionshaus vom Käufer den Erlass seiner Verbindlichkeiten Zug um Zug gegen Abtretung seiner Gewährleistungsansprüche gegen den Einlieferer verlangen.

 

§ 5 - Vertragsabwicklung

 

Der Verkauf von Eigenware unterliegt der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG). Erhält der Käufer eine Rechnung, so wird die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) darin nicht ausgewiesen. Für jede Mahnung, die mehr als einen Monat nach Rechnungserteilung erfolgt, kann das Auktionshaus Mahnkosten in Höhe von 5,00 EUR erheben (4,20 EUR netto plus 0,80 EUR Mehrwertsteuer 19% [Juli – Dezember 2020 16 %]). Solange die gegenüber dem Verkäufer oder dem Auktionshaus bestehenden Pflichten des Käufers (§ 3) nicht vollständig erfüllt sind, ist der Käufer verpflichtet, dem Auktionshaus jede Adressänderung schriftlich anzuzeigen. Das Auktionshaus ist berechtigt, alle an den Käufer gerichteten Willenserklärungen an die vom Käufer angegebene Anschrift zu richten. Damit geltend die Erklärungen als am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post zugegangen, sofern der Käufer nicht einen atypischen Geschehensablauf nachweist. Der Käufer ist verpflichtet, das ersteigerte Objekt sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen bzw. spätestens innerhalb von zehn Werktagen in den Geschäftsräumen des Auktionshauses abzuholen, ansonsten gerät der Käufer in Annahmeverzug. Der Käufer kann wahlweise die versteigerten Objekte selber abholen oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person abholen lassen oder das Auktionshaus schriftlich bevollmächtigen, den Transport des Gegenstandes im Namen, auf Kosten und Gefahr des Käufers durch eine Spedition sachgerecht durchführen zu lassen. Im Übrigen ist das Auktionshaus nicht verpflichtet das ersteigerte Objekt vor vollständiger Bezahlung aller vom Käufer geschuldeten Beträge an den Käufer bzw. dem von ihm beauftragten Spediteur herauszugeben. Das Auktionshaus lagert alle Objekte während eines Zeitraumes von zehn Werktagen ab dem Tage der Auktion ein. Danach ist das Auktionshaus berechtigt, verkaufte, nicht abgeholte Gegenstände ohne Mahnung im Namen und auf Rechnung des Käufers und auf dessen Gefahr bei einer Spedition einzulagern und versichern zu lassen oder gegen Berechnung einer Tagespauschale für Lager– und Versicherungskosten in eigenen Räumen einzulagern oder an die vom Käufer angegebene Anschrift zu versenden. Versendung und Einlagerung erfolgen auf Gefahr und auf Kosten des Käufers. Für die Einlagerung wird eine Gebühr von 0,50 EUR pro Tag erhoben (0,42 EUR netto plus 0,08 EUR Mehrwertsteuer 19%. Die Art der Versendung liegt im Ermessen des Auktionshauses. Anspruch auf eine bestimmte Versendungsart oder den Abschluss einer Versicherung besteht nur dann, wenn der Bieter bis spätestens 7:00 Uhr morgens am Auktionstag die gewünschte Versendungsart und die gewünschte Versicherung mitgeteilt hat. Diese Mitteilung bedarf der Schriftform. Soweit das Auktionshaus zu Geschäften im Namen des Käufers befugt ist, ist es von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Käufer darf gegenüber dem Auktionshaus nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Auch ein Zurückbehaltungsrecht darf der Käufer nur wegen solcher Ansprüche ausüben. Soweit der Käufer Kaufmann ist, ist der Sitz des Auktionshauses Erfüllungsort für alle Pflichten aus diesem Vertrag. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer bzw. sein gesetzlicher Vertreter keinen inländischen Wohnsitz haben.

 

§ 6 - Rechtswahl, Gerichtsstand

 

Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Die Vorschriften des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist Plauen Gerichtsstand. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer oder sein gesetzlicher Vertreter im Inland keinen Wohnsitz haben oder einen solchen aufgeben. Der mit dieser Regelung begründete Gerichtsstand ist ausschließlich.

 

§ 7 - Salvatorische Klausel

 

Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen sind nur bei Einhaltung der Schriftform gültig. Einzelne Verstöße hiergegen gelten nicht als Verzicht auf die Schriftform für die Zukunft. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen. Für den Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung verpflichten sich die Parteien, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt.

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