Lot

3506

Gilles Demarteau I, attr, Forum Romanum

In 117. Auktion Februar 2025 und Asiatika-Sammlun...

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Plauen
Gilles Demarteau I, attr, Forum RomanumWalker in front of the still half-buried ruins of the Arch of Titus, inscribed "Templum Romanum [Roman Temple]" at the top of the Arch of Titus, partly in mirror-inverted Latin, Rome vedute as a tondo, engraving in red-brown in crayon manner [also crayon engraving, crayon technique or pastel engraving], Thieme-Becker notes "... The desire to faithfully reproduce the red chalk drawings and multicoloured sketches of the old masters led him [Demarteau] to a reproduction technique, the so-called crayon manner ... He soon perfected the invention to such an extent that it is often difficult to distinguish his crayon engravings from the original. Demarteau executed more than 500 sheets of this type ...", inscribed "Demarteau" on the secondary passepartout, conservation defects, old framed behind slightly too small glass in a rectangular frame with rounded corners, diameter of the image approx. 20 cm, folded dimensions approx. 31.5 x 26 cm. Artist info: called Gilles Demarteau the Elder, also Desmarteaux, French engraver, etcher and etcher. Engraver, etcher and publisher (1722 Liège to 1776 Paris), apprenticeship with his father (armourer) as metal engraver and goldsmith, from 1746 master in Paris, 1755 foundation of an engraving workshop with art publishing house, between 1757-59 development of a method to produce prints in the optics of chalk drawing, from 1769 member of the Academy, 1770 appointment as Engraver du Roy by King Louis XV of France, source: Thymes. of France, source: Thieme-Becker, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Bénézit, Müller-Singer, Seubert, Müller-Klunzinger, Nagler and Wikipedia.
Gilles Demarteau I., attr., Forum RomanumWanderer vor der noch halb verschütteten Ruine des Titusbogens, oben im Schriftfeld des Titusbogens teils spiegelverkehrt lateinisch bezeichnet "Templum Romanum [dt.: Römischer Tempel]", Romvedute als Tondo, Stich in Rotbraun in Kreidemanier [auch Crayonmanier, Krayonstich, Kreidetechnik oder Pastellstich], hierzu bemerkt Thieme-Becker "... Der Wunsch, die Rötelzeichnungen und mehrfarbigen Skizzen der alten Meister getreu wiederzugeben, führte ihn [Demarteau] zu einem Reproduktionsverfahren, der sogenannten Crayonmanier, ... Er vervollkommnete die Erfindung bald soweit, daß es oft schwierig ist, seine Stiche in Crayonmanier von dem Original zu unterscheiden. Demarteau führte mehr als 500 Blätter dieser Art aus ...", auf dem sekundären Passepartout bezeichnet "Demarteau", Erhaltungsmängel, hinter etwas zu kleinem Glas im rechteckigen Rahmen mit abgerundeten Ecken alt gerahmt, Durchmesser der Abbildung ca. 20 cm, Falzmaße ca. 31,5 x 26 cm. Künstlerinfo: genannt Gilles Demarteau der Ältere, auch Desmarteaux, frz. Kupferstecher, Radierer und Verleger (1722 Lüttich bis 1776 Paris), Lehre bei seinem Vater (Waffenschmied) als Metallgravur und Goldschmied, ab 1746 Meister in Paris, 1755 Gründung einer Stecherwerkstatt mit Kunstverlag, zwischen 1757-59 Entwicklung einer Methode, um Drucke in der Optik der Kreidezeichnung herzustellen, ab 1769 Mitglied der Akademie, 1770 Ernennung zum Graveur du Roy durch König Ludwig XV. von Frankreich, Quelle: Thieme-Becker, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Bénézit, Müller-Singer, Seubert, Müller-Klunzinger, Nagler und Wikipedia.
Gilles Demarteau I, attr, Forum RomanumWalker in front of the still half-buried ruins of the Arch of Titus, inscribed "Templum Romanum [Roman Temple]" at the top of the Arch of Titus, partly in mirror-inverted Latin, Rome vedute as a tondo, engraving in red-brown in crayon manner [also crayon engraving, crayon technique or pastel engraving], Thieme-Becker notes "... The desire to faithfully reproduce the red chalk drawings and multicoloured sketches of the old masters led him [Demarteau] to a reproduction technique, the so-called crayon manner ... He soon perfected the invention to such an extent that it is often difficult to distinguish his crayon engravings from the original. Demarteau executed more than 500 sheets of this type ...", inscribed "Demarteau" on the secondary passepartout, conservation defects, old framed behind slightly too small glass in a rectangular frame with rounded corners, diameter of the image approx. 20 cm, folded dimensions approx. 31.5 x 26 cm. Artist info: called Gilles Demarteau the Elder, also Desmarteaux, French engraver, etcher and etcher. Engraver, etcher and publisher (1722 Liège to 1776 Paris), apprenticeship with his father (armourer) as metal engraver and goldsmith, from 1746 master in Paris, 1755 foundation of an engraving workshop with art publishing house, between 1757-59 development of a method to produce prints in the optics of chalk drawing, from 1769 member of the Academy, 1770 appointment as Engraver du Roy by King Louis XV of France, source: Thymes. of France, source: Thieme-Becker, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Bénézit, Müller-Singer, Seubert, Müller-Klunzinger, Nagler and Wikipedia.
Gilles Demarteau I., attr., Forum RomanumWanderer vor der noch halb verschütteten Ruine des Titusbogens, oben im Schriftfeld des Titusbogens teils spiegelverkehrt lateinisch bezeichnet "Templum Romanum [dt.: Römischer Tempel]", Romvedute als Tondo, Stich in Rotbraun in Kreidemanier [auch Crayonmanier, Krayonstich, Kreidetechnik oder Pastellstich], hierzu bemerkt Thieme-Becker "... Der Wunsch, die Rötelzeichnungen und mehrfarbigen Skizzen der alten Meister getreu wiederzugeben, führte ihn [Demarteau] zu einem Reproduktionsverfahren, der sogenannten Crayonmanier, ... Er vervollkommnete die Erfindung bald soweit, daß es oft schwierig ist, seine Stiche in Crayonmanier von dem Original zu unterscheiden. Demarteau führte mehr als 500 Blätter dieser Art aus ...", auf dem sekundären Passepartout bezeichnet "Demarteau", Erhaltungsmängel, hinter etwas zu kleinem Glas im rechteckigen Rahmen mit abgerundeten Ecken alt gerahmt, Durchmesser der Abbildung ca. 20 cm, Falzmaße ca. 31,5 x 26 cm. Künstlerinfo: genannt Gilles Demarteau der Ältere, auch Desmarteaux, frz. Kupferstecher, Radierer und Verleger (1722 Lüttich bis 1776 Paris), Lehre bei seinem Vater (Waffenschmied) als Metallgravur und Goldschmied, ab 1746 Meister in Paris, 1755 Gründung einer Stecherwerkstatt mit Kunstverlag, zwischen 1757-59 Entwicklung einer Methode, um Drucke in der Optik der Kreidezeichnung herzustellen, ab 1769 Mitglied der Akademie, 1770 Ernennung zum Graveur du Roy durch König Ludwig XV. von Frankreich, Quelle: Thieme-Becker, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Bénézit, Müller-Singer, Seubert, Müller-Klunzinger, Nagler und Wikipedia.

117. Auktion Februar 2025 und Asiatika-Sammlung Günther H. Stelly

Sale Date(s)
Lots: 1-309
Lots: 400-1652
Lots: 1700-3144
Lots: 3200-4715

Für Informationen zum Versand kontaktieren Sie bitte unsere Versandabteilung.

For informations about shipping please contact our shipping department.

versand@mehlis.eu

Versand von Elfenbein ist nur innerhalb der EU möglich.

Shipping of ivory is only possible within the EU.

Important Information

Den detaillierten Zeitplan können Sie als PDF-Broschüre einsehen.
Aufgeld 24 %, Live 5 %, jeweils plus 19 % USt.

Terms & Conditions

§ 1 – Geschäftsgegenstand

 

Die Auktionshaus Mehlis GmbH (im Folgenden: „Auktionshaus“), eingetragen im Handelsregister des AG Chemnitz unter Nr. HRB 23193, Vertretungsberechtigt: Jens Mehlis, Sitz: Hammerstraße 30, 08523 Plauen, verkauft Gegenstände im Namen und für Rechnung ihrer Einlieferer. Kaufverträge kommen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zustande.

 

§ 2 - Ablauf der Versteigerung

 

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Auktion als Bieter ist die Erteilung einer Bieternummer durch das Auktionshaus. Voraussetzung für die Erteilung einer Bieternummer ist, dass die betreffende Person vor dem Auktionstermin ihren Namen und eine inländische Anschrift angibt und sich entsprechend ausweist oder eine ausreichende Sicherheit leistet. Die zu versteigernden Gegenstände werden im Auktionstermin aufgerufen. Die Reihenfolge des Aufrufs liegt im Ermessen des Auktionators. Der Auktionator hat ferner das Recht, mehrere einzelne Gegenstände zusammen aufzurufen oder mehrere zusammengefasste Gegenstände einzeln aufzurufen. Schließlich kann der Auktionator einen Aufruf jederzeit zurückziehen. Der erste Aufruf erfolgt zu dem vom Einlieferer angegebenen Limit. Fehlt ein solches Limit, liegt der erste Aufruf im Ermessen des Auktionators. Gesteigert wird nach Ermessen des Auktionators, in der Regel in Schritten von 10%. Gebote können bis zum Zuschlag jederzeit abgegeben werden. Sie sind unwiderruflich. Wird nach dreimaligem Wiederholen des letzten Höchstgebots kein höheres Gebot abgegeben, so erfolgt der Zuschlag zu diesem Höchstgebot. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgegeben haben, entscheidet das Los. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen ein Zuschlag erfolgt ist, oder ist ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden, so kann der Versteigerer den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut aufrufen. In diesen Fällen wird ein vorangegangener Zuschlag unwirksam. Der Zuschlag kann auch unter Vorbehalt erfolgen. Jeder Zuschlag unter dem Limitpreis steht automatisch unter Vorbehalt. In diesem Fall ist der Bieter drei Wochen lang an sein Gebot gebunden, für den Auktionator bleibt der Zuschlag jedoch freibleibend. Erhält der Bieter, der unter Vorbehalt den Zuschlag erhalten hat, innerhalb von drei Wochen keine entgegenstehende Nachricht, so gilt der Zuschlag als widerrufen. Schriftliche Gebote müssen dem Auktionshaus spätestens um 7:00 Uhr morgens am Auktionstag vorliegen. Sie müssen die Katalognummer und die Beschreibung des Gegenstandes (Titel) enthalten. In Zweifelsfällen ist die angegebene Katalognummer maßgeblich. Schriftliche Gebote werden nur ausgeführt, wenn gleichzeitig erstklassige Referenzen, ein bankbestätigter Scheck in ausreichender Höhe oder eine vergleichbare Form der Sicherheit vorgelegt werden. Eine Garantie für die Berücksichtigung schriftlicher Gebote kann aber nicht übernommen werden. Telefonische Gebote sind nur bei einem Limit von mehr als 200,00 EUR zulässig. Das Auktionshaus übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder für die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung. Im Übrigen gelten die Regelungen für schriftliche Gebote entsprechend. Das Auktionshaus ist befugt, jederzeit einzelne Bieter von der Auktion auszuschließen. Anspruch auf die Teilnahme an der Auktion besteht nicht.

 

§ 3 - Rechtsfolgen des Zuschlags

 

Kaufverträge kommen zustande durch Zuschlag auf ein Gebot in der Auktion oder durch Einigung über ein Gebot außerhalb der Auktion (z.B. im Nachverkauf). Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis und einem Aufgeld von 24 % des Zuschlagsbetrages zzgl. der jeweils gültigen Mwst. auf das Aufgeld. Verkäufer ist der jeweils vom Auktionshaus vertretene Einlieferer. Kaufgegenstand ist der Gegenstand, der im Katalog mit derjenigen Nummer bezeichnet ist, auf die sich der Aufruf in der Auktion bezogen hat. Die Gewährleistung richtet sich nach § 4. Mit Abschluss des Kaufvertrages ist der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme des Gegenstandes verpflichtet. Beide Verpflichtungen sind Hauptleistungspflichten und sofort fällig. Der Käufer ist zur Vorleistung verpflichtet. Das Eigentum des Verkäufers bleibt bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch den Käufer vorbehalten. Die Übergabe- und Übereignungspflicht des Verkäufers ist am Sitz des Auktionshauses erfüllbar; es handelt sich um Holschulden. Eine Versendung erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers. Mit Abschluss des Kaufvertrages geht alle Gefahr, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs des Gegenstandes, auf den Käufer über. Der als Vertreter des Käufers auftretende Bieter haftet für die Erfüllung neben dem Vertretenen als Gesamtschuldner. Der Inhaber der Bieternummer, unter der das Gebot abgegeben wurde, haftet für die Erfüllung neben dem Käufer als Gesamtschuldner, sofern er den Gebrauch seiner Bieternummer zu vertreten hat.

 

§ 4 - Haftung, Rückgaberecht

 

Die Gewährleistung des Verkäufers für Mängel des Kaufgegenstandes ist ausgeschlossen, ausgenommen für Schäden, die an Leben, Köper oder Gesundheit oder durch grobes Verschulden des Versteigerers, seiner gesetzlichen Vertreter, seiner leitenden Angestellten oder seiner Erfüllungsgehilfen entstehen. Die Gegenstände sind in der Regel gebraucht. Vor der Versteigerung besteht ausreichend Gelegenheit, die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände zu besichtigen und zu untersuchen. Angaben im Katalog sind keine Eigenschaftszusicherung oder Beschaffenheitsvereinbarung, sondern sie dienen ausschließlich der Beschreibung des Gegenstandes. Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen gebrauchter Sachen verjähren ein Jahr nach dem Schluss des Jahres, in dem der Zuschlag erfolgt ist. Soweit der Käufer Kaufmann ist, verjähren seine Gewährleistungsansprüche in sechs Monaten nach dem Tag des Zuschlags. Dasselbe gilt, soweit der Käufer als Unternehmer handelt. Im Übrigen haftet der Verkäufer nur für eigenes grobes Verschulden sowie für grobes Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen. Ferner ist die Haftung betragsmäßig begrenzt auf die Höhe des jeweiligen Gebots. Die Haftung des Auktionshauses ist in demselben Umfang begrenzt wie diejenige des Verkäufers. Soweit Ansprüche gegen das Auktionshaus auf den Angaben oder dem Verhalten des Einlieferers beruhen, kann das Auktionshaus vom Käufer den Erlass seiner Verbindlichkeiten Zug um Zug gegen Abtretung seiner Gewährleistungsansprüche gegen den Einlieferer verlangen.

 

§ 5 - Vertragsabwicklung

 

Der Verkauf von Eigenware unterliegt der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG). Erhält der Käufer eine Rechnung, so wird die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) darin nicht ausgewiesen. Für jede Mahnung, die mehr als einen Monat nach Rechnungserteilung erfolgt, kann das Auktionshaus Mahnkosten in Höhe von 5,00 EUR erheben (4,20 EUR netto plus 0,80 EUR Mehrwertsteuer 19% [Juli – Dezember 2020 16 %]). Solange die gegenüber dem Verkäufer oder dem Auktionshaus bestehenden Pflichten des Käufers (§ 3) nicht vollständig erfüllt sind, ist der Käufer verpflichtet, dem Auktionshaus jede Adressänderung schriftlich anzuzeigen. Das Auktionshaus ist berechtigt, alle an den Käufer gerichteten Willenserklärungen an die vom Käufer angegebene Anschrift zu richten. Damit geltend die Erklärungen als am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post zugegangen, sofern der Käufer nicht einen atypischen Geschehensablauf nachweist. Der Käufer ist verpflichtet, das ersteigerte Objekt sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen bzw. spätestens innerhalb von zehn Werktagen in den Geschäftsräumen des Auktionshauses abzuholen, ansonsten gerät der Käufer in Annahmeverzug. Der Käufer kann wahlweise die versteigerten Objekte selber abholen oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person abholen lassen oder das Auktionshaus schriftlich bevollmächtigen, den Transport des Gegenstandes im Namen, auf Kosten und Gefahr des Käufers durch eine Spedition sachgerecht durchführen zu lassen. Im Übrigen ist das Auktionshaus nicht verpflichtet das ersteigerte Objekt vor vollständiger Bezahlung aller vom Käufer geschuldeten Beträge an den Käufer bzw. dem von ihm beauftragten Spediteur herauszugeben. Das Auktionshaus lagert alle Objekte während eines Zeitraumes von zehn Werktagen ab dem Tage der Auktion ein. Danach ist das Auktionshaus berechtigt, verkaufte, nicht abgeholte Gegenstände ohne Mahnung im Namen und auf Rechnung des Käufers und auf dessen Gefahr bei einer Spedition einzulagern und versichern zu lassen oder gegen Berechnung einer Tagespauschale für Lager– und Versicherungskosten in eigenen Räumen einzulagern oder an die vom Käufer angegebene Anschrift zu versenden. Versendung und Einlagerung erfolgen auf Gefahr und auf Kosten des Käufers. Für die Einlagerung wird eine Gebühr von 0,50 EUR pro Tag erhoben (0,42 EUR netto plus 0,08 EUR Mehrwertsteuer 19%. Die Art der Versendung liegt im Ermessen des Auktionshauses. Anspruch auf eine bestimmte Versendungsart oder den Abschluss einer Versicherung besteht nur dann, wenn der Bieter bis spätestens 7:00 Uhr morgens am Auktionstag die gewünschte Versendungsart und die gewünschte Versicherung mitgeteilt hat. Diese Mitteilung bedarf der Schriftform. Soweit das Auktionshaus zu Geschäften im Namen des Käufers befugt ist, ist es von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Käufer darf gegenüber dem Auktionshaus nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Auch ein Zurückbehaltungsrecht darf der Käufer nur wegen solcher Ansprüche ausüben. Soweit der Käufer Kaufmann ist, ist der Sitz des Auktionshauses Erfüllungsort für alle Pflichten aus diesem Vertrag. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer bzw. sein gesetzlicher Vertreter keinen inländischen Wohnsitz haben.

 

§ 6 - Rechtswahl, Gerichtsstand

 

Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Die Vorschriften des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist Plauen Gerichtsstand. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer oder sein gesetzlicher Vertreter im Inland keinen Wohnsitz haben oder einen solchen aufgeben. Der mit dieser Regelung begründete Gerichtsstand ist ausschließlich.

 

§ 7 - Salvatorische Klausel

 

Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen sind nur bei Einhaltung der Schriftform gültig. Einzelne Verstöße hiergegen gelten nicht als Verzicht auf die Schriftform für die Zukunft. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen. Für den Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung verpflichten sich die Parteien, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt.

See Full Terms And Conditions