901
Mandala-Thangka - Tibet 19.Jh., Malerei in Gouachefarben auf Tuch, konzentrisches Meditationsbild m
1/10
Description
Mandala-Thangka - Tibet 19.Jh., Malerei in Gouachefarben auf Tuch, konzentrisches Meditationsbild mit mittiger Darstellung eines Palastes oder Tempels, dessen Tore in die vier Himmelsrichtungen weisen, im Zentrum der Buddha des unendlichen Lichts Amitabha mit Almosenschale im Padmasana auf Lotossockel sitzend, im Scheitel befindet sich der reich geschmückte Buddha Amitayus, die Vase mit dem Nektar der Unsterblichkeit im Schoß haltend, flankiert von der Weißen Tara links und der dreiköpfigen glückverheißenden Schutzpatronin des langen Lebens sowie Hüterin der Buddha-Weisheit Ushnishavijaya [tib. tsug tor rnam rgyal ma] rechts, in der unteren Zone erscheinen zwei zornvolle, von Flammen umloderte Schutzgottheiten, die den Weg des Meditierenden zum Palast des Amitabha beschützen sollen, Mandalas dienen grundsätzlich dazu, im Rahmen der Meditation die gedankliche Konzentration und Klarheit zu fördern und einen erweiterten Bewusstseinszustand zu bewirken, der Meditierende muss dabei mittels Visualisierung die einzelnen Segmente aus denen der architektonische Formenkomplex aufgebaut ist (von außen nach innen: Licht-und Feuerwall (Symbol für geistige Reinigung), Zaun aus Vajras (Erlangen von Erkenntnis), Graben mit Lotosblüten (sittliche Reinheit), parkartiger Vorhof des Palastes (sittliche Vollkommenheit und tantrische Einweihung) durchqueren, um in den inneren Mandalaraum zu gelangen und die angestrebte geistige Vereinigung mit Amitabha einzugehen, Altersspuren, Randdefekte und Abnutzung, Farbabrieb, Tuchmaße ca. 53,5 x 78 cm, unter Glas gerahmt, Rahmengröße ca. 95,5 x 70,3 cm
Auction Details
Shipping
T&Cs & Important Info
Ask seller a question
Mandala-Thangka - Tibet 19.Jh., Malerei in Gouachefarben auf Tuch, konzentrisches Meditationsbild mit mittiger Darstellung eines Palastes oder Tempels, dessen Tore in die vier Himmelsrichtungen weisen, im Zentrum der Buddha des unendlichen Lichts Amitabha mit Almosenschale im Padmasana auf Lotossockel sitzend, im Scheitel befindet sich der reich geschmückte Buddha Amitayus, die Vase mit dem Nektar der Unsterblichkeit im Schoß haltend, flankiert von der Weißen Tara links und der dreiköpfigen glückverheißenden Schutzpatronin des langen Lebens sowie Hüterin der Buddha-Weisheit Ushnishavijaya [tib. tsug tor rnam rgyal ma] rechts, in der unteren Zone erscheinen zwei zornvolle, von Flammen umloderte Schutzgottheiten, die den Weg des Meditierenden zum Palast des Amitabha beschützen sollen, Mandalas dienen grundsätzlich dazu, im Rahmen der Meditation die gedankliche Konzentration und Klarheit zu fördern und einen erweiterten Bewusstseinszustand zu bewirken, der Meditierende muss dabei mittels Visualisierung die einzelnen Segmente aus denen der architektonische Formenkomplex aufgebaut ist (von außen nach innen: Licht-und Feuerwall (Symbol für geistige Reinigung), Zaun aus Vajras (Erlangen von Erkenntnis), Graben mit Lotosblüten (sittliche Reinheit), parkartiger Vorhof des Palastes (sittliche Vollkommenheit und tantrische Einweihung) durchqueren, um in den inneren Mandalaraum zu gelangen und die angestrebte geistige Vereinigung mit Amitabha einzugehen, Altersspuren, Randdefekte und Abnutzung, Farbabrieb, Tuchmaße ca. 53,5 x 78 cm, unter Glas gerahmt, Rahmengröße ca. 95,5 x 70,3 cm
189th Spring Art Auction
Sale Date(s)
Lots: 1-564
Lots: 565-1241
Versand in alle Länder
Europa, UK, USA, Asien
We ship to all countries (USA, UK, China, ......)
By DHL or DHL Expres, FedEx
we do inhouse packing
Important Information
Aufgeld / Premium: 28 %
inkl. 19 % USt. / incl. 19 % VAT
28% LIVE keine Zusatzkosten / No extra charges
Begin 10:00 Lot 1 - Lot 564
Lunch break 14:00- 14.30 Uhr
Begin 14:00 Lot 565 - 1241
Terms & Conditions
Versteigerungsbedingungen
Mit der persönlichen, schriftlichen oder telefonischen Teilnahme an der Auktion, dem Nach- oder Feihandverkauf werden folgende Bedingungen anerkannt:
- Die Versteigerung erfolgt freiwillig und öffentlich im Namen und für Rechnung der Auftraggeber, die ungenannt bleiben. Der Versteigerer ist berechtigt Auskunft über die Person des Einlieferers oder Bieters zu verweigern, wenn er gleichzeitig für eventuelle Verbindlichkeiten des Verkäufers oder Käufers die selbstschuldnerische Haftung übernimmt.
- Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Katalogs zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge zu versteigern oder zurückzuziehen.
- Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Gegenstände sind in der Regel gebraucht. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zur Zeit des Zuschlags befinden. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sowie auch mündliche Erklärungen sind keine zugesicherten Eigenschaften gem. §459 ff BGB. Für Mängel jeglicher Art wird keine Haftung übernommen. Es liegt im eigenen Interesse der Käufer, die Gegenstände vorher zu prüfen.
- Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein höheres Gebot erfolgt. Der Versteigerer kann sich jedoch die Erteilung des Zuschlags vorbehalten oder verweigern. Bestehen Zweifel über den Zuschlag, so steht es im Ermessen des Versteigerers, ob er den Zuschlag erteilt oder den Gegenstand neu ausbietet. Mit der Abgabe eines Gebotes verpflichtet sich der Bieter nach Erteilung des Zuschlages, seinen Namen und Anschrift zum Versteigerungsprotokoll zu geben. Wird unter Vorbehalt zugeschlagen, bleibt der Bieter für drei Wochen an sein Gebot vom Tage des Ausrufs an gebunden, jedoch kann dieser Gegenstand jederzeit ohne Rückfrage an einen etwaigen Limitbieter abgegeben werden.
- Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr unmittelbar auf den Ersteher über, das Eigentum jedoch erst nach vollständiger Bezahlung.
- Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 28 % (incl. MwSt.) erhoben.
- Den Zuschlagpreis und das Aufgeld hat der Ersteher sofort nach erfolgtem Zuschlag in bar bzw. per Scheck an den Versteigerer zu zahlen. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen von 1 % je angefangenem Monat berechnet. Erfolgt die Zahlung nicht oder wird die Annahme verweigert, so kann der Gegenstand auf Kosten des Käufers noch einmal versteigert werden. Der Käufer haftet jedoch für den Ausfall; auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen. Von seiner Abnahme und Zahlungsverpflichtung ist er jedoch erst dann befreit, wenn der Gegenstand neu verkauft und bezahlt ist. Zahlungen auswärtiger Bieter, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, sind mit dem Rechnungsdatum fällig. Während oder unmittelbar nach der Versteigerung ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen Überlastung der Buchhaltung einer besonderen Nachprüfung und eventuellen Berichtigung; Irrtum vorbehalten. Mündlich oder telefonisch getroffene Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie vom Versteigerer schriftlich bestätigt werden. Aufhebung des Schriftzwanges ist nur schriftlich möglich.
- Sämtliche Ansprüche und Rechte seiner Auftraggeber kann der Versteigerer im Namen seiner Auftraggeber oder in eigenem Namen geltend machen.
- Jeglicher Handel und Weiterverkauf von ersteigerten Gegenständen ist im Versteigerungslokal nicht gestattet.
- Während der Versteigerung ist der Abtransport von ersteigerten Gegenständen nur in dringenden Fällen mit vorher eingeholter Genehmigung des Versteigerers gestattet. Aufbewahrung der Gegenstände und evtl. Versand erfolgen auf Kosten und Gefahr des Erwerbers. Eine Haftung für evtl. Beschädigungen oder Verlust der Gegenstände übernimmt der Versteigerer nicht.
- Schriftliche Gebote werden angenommen und sorgfältig bearbeitet, wenn sie mindestens 1 Tag vor der Versteigerung beim Versteigerer eingegangen sind. Die Gebote müssen klar formuliert sein, in jedem Fall ist die Katalognummer maßgebend. Telefonbieter werden vor Aufruf der gewünschten Position angerufen, wenn hierfür ein schriftlicher Auftrag vorliegt. Eine Gewähr für das Zustandekommen der Telefonverbindung kann vom Versteigerer nicht übernommen werden. Anrufe beim Bieter erfolgen nur bei Gegenständen über 250 € Limit.
- Die angegebenen Rufpreise sind im Regelfall Limite. Der Zuschlag kann auch darunter erfolgen.
- Der Aufenthalt im Versteigerungslokal und allen Nebenräumen geschieht auf eigene Gefahr. Für Sach- und Personenschäden jeglicher Art haftet der Versteigerer nicht. Bei der Besichtigung ist größte Vorsicht zu empfehlen, da jeder Besucher für den von ihm verursachten Schaden haftet.
- Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Personen ohne Angabe von Gründen von der Versteigerung auszuschließen.
- Vorstehende Bedingungen gelten sinngemäß auch für den freihändigen Verkauf.
- Der Versteigerungsvertrag unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort für beide Teile ist Bad Vilbel. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen.