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Sir William (Charles) Ross - "Royal Cousins"
Sir William (Charles) Ross
1794 London - 1860 Fitzroy Square, London
"Royal Cousins"
Names of the sitters embossed in gold and each dated "March 1848." on the frame with stand. Two watercolours on vellum. Image size of each: approx. 33 x 25.7 cm. Minor damage to leather frame with stand with label "Erbschaft Coburg" (36.5 x 29 cm, unfolded 36.5 x 58 cm). In a red leather case and folding box with label "Erbschaft Coburg".
The watercolours could not be deframed for the description for conservation reasons.
Provenance: August, Duke of Saxe-Coburg-Koháry (1818-1881) and Clémentine née Princess d'Orléans (1817-1907).Estate of Dr. Alexander Eugen, Duke of Württemberg (1933-2024).
Provenienz: estate of Dr. Alexander Eugen, Duke of Württemberg (1933-2024).
We would like to thank Dr. Eugene Barilo von Reisberg, Melbourne, who, based on high-resolution photographs, has confirmed Rosss authorship.
Sir William (Charles) Ross
1794 London - 1860 Fitzroy Square, London
"Royal Cousins"
Prinzessin Clotilde, Prinz August, Prinz Philipp von Sachsen-Coburg-Koháry und Prinz Alfred von Sachsen-Coburg und Gotha. Auf dem Stellrahmen in Goldprägung Benennung der Dargestellten und jeweils "March. 1848." datiert. Zwei Aquarelle auf Velin. BA. je ca. 33 x 25,7 cm. Leder-Stellrahmen mit Etikett "Erbschaft Coburg", min. besch. (36,5 x 29 cm, ausgeklappt 36,5 x 58 cm). Im roten Leder-Etui und Klappkarton mit Etikett "Erbschaft Coburg".
Die Aquarelle konnten aus konservatorischen Gründen zur Bearbeitung nicht ausgerahmt werden.
Dargestellt sind drei Kinder von Herzog August von Sachsen-Coburg-Koháry (1818-1881) und Prinzessin Clémentine d'Orléans (1817-1907):
Prinzessin Clotilde (1846 Neuilly-sur-Seine - 1927 Alcsút, Ungarn): Als Einzelporträt. Stehend, eine Puppe haltend. Auf dem Boden Bauklötze, der Bauklotz ganz links mit dem Monogramm "C" (für Clotilde). Clotilde heiratete 1864 Erzherzog Joseph Karl Ludwig von Österreich (1833 Pressburg - 1905 Fiume, Königreich Ungarn). Der Ehe entstammten sieben Kinder.
Prinz Ludwig August (1845 Schloss Eu - 1907 Karlsbad). Auf dem Gruppenporträt links auf einem Polster sitzend. Ludwig August verehelichte sich 1864 mit Prinzessin Leopoldina von Brasilien (1847 Rio de Janeiro - 1871 Wien). Das Paar hatte vier Kinder.
Prinz Philipp (1844 Palais des Tuileries, Paris - 1921 Coburg). Auf dem Gruppenporträt in der Mitte stehend. Philipp heiratete 1875 Prinzessin Louise von Belgien (1858 Laeken - 1924 Wiesbaden). Die Ehe wurde 1906 geschieden.
Auf dem Gruppenporträt steht rechts Prinz Alfred von Sachsen-Coburg und Gotha, später Duke of Edinburgh (1844 Windsor Castle - 1900 Schloss Rosenau b. Coburg). Freundschaftlich legen Philipp und er die Arme umeinander. Alfred war der zweitgeborene Sohn von Queen Victoria (1819-1901) und Albert von Sachsen-Coburg und Gotha (1819-1861). In der Familie wurde er liebevoll "Affi" genannt. 1874 heiratete Alfred die russische Großfürstin Marija Alexandrowna (1853 Zarskoje Selo b. St. Petersburg - 1920 Zürich). Ab 1893 war Alfred regierender Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha. Der Ehe entstammten fünf Kinder.
Clémentine d'Orléans floh nach der Abdankung ihres Vaters, des "Bürgerkönigs" Louis-Philippe Ende Februar 1848 mit ihrer Familie von Frankreich nach England. Queen Victoria nahm sie in London bei sich auf. In einem Brief an ihren Onkel, König Leopold I. von Belgien, schreibt Victoria über die Kinder: "The little Coburgs are a very gt. amusement. Gusty is a darling & little Clotilde a dear little beauty. Philippe is a very naughty but clever Boy." (RA VIC/Y 93/24)
William Ross porträtierte gleich nach ihrer Ankunft in London im März 1848 die beiden "Wiener" Coburger Ludwig August und Philipp und ihren englischen Cousin Alfred. Spielend, in die typischen grauen Hemdblusen der Zeit gekleidet. Als Pendant schuf er ein Bildnis von Prinzessin Clotilde, stehend, in den Armen eine Puppe haltend.
Im Besitz der Royal Collection befinden sich zwei Gegenstücke zu den vorliegenden Aquarellen: Die Darstellung der drei Prinzen (Royal Collection, Inv.-Nr. 913821) mit identischer Komposition und weitestgehender Übereinstimmung bis in Details, allerdings in kleinerem Format (25,2 x 20,7 cm). Daneben schuf William Ross ein Aquarell mit den Porträts der stehenden Prinzessin Clotilde von Sachsen-Coburg-Koháry mit Puppe und der sitzenden Prinzessin Helena ("Lenchen"), dem 1846 geborenen fünften Kind des englischen Königspaares, bei ihnen ein Hund. Clotilde ist dort in identischer Haltung wie auf dem vorliegenden Einzelporträt dargestellt (Royal Collection Inv.-Nr. 913822, 21,3 x 24,7 cm).
Offenbar hat William Ross von Queen Victoria den Auftrag erhalten, die Bildnisse der Prinzen zweifach auszuführen und Prinzessin Clotilde als Einzelfigur darzustellen. Die Empfängerin des vorliegenden Aquarellpaares war Clémentine d'Orléans, aus deren Nachlass es zu uns gekommen ist. Sie sollte sich beim Betrachten der Porträts nicht nur an ihre Kinder und den englischen "Neffen" erinnern, sondern auch an die familiäre Aufnahme der Familie in London, nachdem diese nach England geflüchtet war. Eine Erinnerung an den ersten Monat auf englischem Boden ...
Queen Victoria hatte William Ross 1832 zum "Miniature Painter to the Queen" ernannt, 1842 wurde er in den Adelsstand erhoben. Als der Künstler Sir William Ross 1860 starb, äußerte sich Victoria ("Vicky"), Princess Royal (1840-1901): "No one will ever paint such brilliancy and freshness again ... he was such a good kind simple hearted old man ... I shall never forget his funny voice and ways." (RA Z/9/22/28 January 1860).
[Die Zitate aus den Briefen und deren Archivnachweise erfolgten nach Angaben in der Online-Sammlung des Royal Collection Trust.]
Provenienz: August Herzog von Sachsen-Coburg-Koháry (1818-1881) und Clémentine geb. Prinzessin d'Orléans (1817-1907). Nachlass von Dr. Alexander Eugen Herzog von Württemberg (1933-2024).
Wir danken Dr. Eugene Barilo von Reisberg, Melbourne, der auf Basis hochauflösender Photographien die Autorschaft Ross bestätigt hat.
Sir William (Charles) Ross
1794 London - 1860 Fitzroy Square, London
"Royal Cousins"
Names of the sitters embossed in gold and each dated "March 1848." on the frame with stand. Two watercolours on vellum. Image size of each: approx. 33 x 25.7 cm. Minor damage to leather frame with stand with label "Erbschaft Coburg" (36.5 x 29 cm, unfolded 36.5 x 58 cm). In a red leather case and folding box with label "Erbschaft Coburg".
The watercolours could not be deframed for the description for conservation reasons.
Provenance: August, Duke of Saxe-Coburg-Koháry (1818-1881) and Clémentine née Princess d'Orléans (1817-1907).Estate of Dr. Alexander Eugen, Duke of Württemberg (1933-2024).
Provenienz: estate of Dr. Alexander Eugen, Duke of Württemberg (1933-2024).
We would like to thank Dr. Eugene Barilo von Reisberg, Melbourne, who, based on high-resolution photographs, has confirmed Rosss authorship.
Sir William (Charles) Ross
1794 London - 1860 Fitzroy Square, London
"Royal Cousins"
Prinzessin Clotilde, Prinz August, Prinz Philipp von Sachsen-Coburg-Koháry und Prinz Alfred von Sachsen-Coburg und Gotha. Auf dem Stellrahmen in Goldprägung Benennung der Dargestellten und jeweils "March. 1848." datiert. Zwei Aquarelle auf Velin. BA. je ca. 33 x 25,7 cm. Leder-Stellrahmen mit Etikett "Erbschaft Coburg", min. besch. (36,5 x 29 cm, ausgeklappt 36,5 x 58 cm). Im roten Leder-Etui und Klappkarton mit Etikett "Erbschaft Coburg".
Die Aquarelle konnten aus konservatorischen Gründen zur Bearbeitung nicht ausgerahmt werden.
Dargestellt sind drei Kinder von Herzog August von Sachsen-Coburg-Koháry (1818-1881) und Prinzessin Clémentine d'Orléans (1817-1907):
Prinzessin Clotilde (1846 Neuilly-sur-Seine - 1927 Alcsút, Ungarn): Als Einzelporträt. Stehend, eine Puppe haltend. Auf dem Boden Bauklötze, der Bauklotz ganz links mit dem Monogramm "C" (für Clotilde). Clotilde heiratete 1864 Erzherzog Joseph Karl Ludwig von Österreich (1833 Pressburg - 1905 Fiume, Königreich Ungarn). Der Ehe entstammten sieben Kinder.
Prinz Ludwig August (1845 Schloss Eu - 1907 Karlsbad). Auf dem Gruppenporträt links auf einem Polster sitzend. Ludwig August verehelichte sich 1864 mit Prinzessin Leopoldina von Brasilien (1847 Rio de Janeiro - 1871 Wien). Das Paar hatte vier Kinder.
Prinz Philipp (1844 Palais des Tuileries, Paris - 1921 Coburg). Auf dem Gruppenporträt in der Mitte stehend. Philipp heiratete 1875 Prinzessin Louise von Belgien (1858 Laeken - 1924 Wiesbaden). Die Ehe wurde 1906 geschieden.
Auf dem Gruppenporträt steht rechts Prinz Alfred von Sachsen-Coburg und Gotha, später Duke of Edinburgh (1844 Windsor Castle - 1900 Schloss Rosenau b. Coburg). Freundschaftlich legen Philipp und er die Arme umeinander. Alfred war der zweitgeborene Sohn von Queen Victoria (1819-1901) und Albert von Sachsen-Coburg und Gotha (1819-1861). In der Familie wurde er liebevoll "Affi" genannt. 1874 heiratete Alfred die russische Großfürstin Marija Alexandrowna (1853 Zarskoje Selo b. St. Petersburg - 1920 Zürich). Ab 1893 war Alfred regierender Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha. Der Ehe entstammten fünf Kinder.
Clémentine d'Orléans floh nach der Abdankung ihres Vaters, des "Bürgerkönigs" Louis-Philippe Ende Februar 1848 mit ihrer Familie von Frankreich nach England. Queen Victoria nahm sie in London bei sich auf. In einem Brief an ihren Onkel, König Leopold I. von Belgien, schreibt Victoria über die Kinder: "The little Coburgs are a very gt. amusement. Gusty is a darling & little Clotilde a dear little beauty. Philippe is a very naughty but clever Boy." (RA VIC/Y 93/24)
William Ross porträtierte gleich nach ihrer Ankunft in London im März 1848 die beiden "Wiener" Coburger Ludwig August und Philipp und ihren englischen Cousin Alfred. Spielend, in die typischen grauen Hemdblusen der Zeit gekleidet. Als Pendant schuf er ein Bildnis von Prinzessin Clotilde, stehend, in den Armen eine Puppe haltend.
Im Besitz der Royal Collection befinden sich zwei Gegenstücke zu den vorliegenden Aquarellen: Die Darstellung der drei Prinzen (Royal Collection, Inv.-Nr. 913821) mit identischer Komposition und weitestgehender Übereinstimmung bis in Details, allerdings in kleinerem Format (25,2 x 20,7 cm). Daneben schuf William Ross ein Aquarell mit den Porträts der stehenden Prinzessin Clotilde von Sachsen-Coburg-Koháry mit Puppe und der sitzenden Prinzessin Helena ("Lenchen"), dem 1846 geborenen fünften Kind des englischen Königspaares, bei ihnen ein Hund. Clotilde ist dort in identischer Haltung wie auf dem vorliegenden Einzelporträt dargestellt (Royal Collection Inv.-Nr. 913822, 21,3 x 24,7 cm).
Offenbar hat William Ross von Queen Victoria den Auftrag erhalten, die Bildnisse der Prinzen zweifach auszuführen und Prinzessin Clotilde als Einzelfigur darzustellen. Die Empfängerin des vorliegenden Aquarellpaares war Clémentine d'Orléans, aus deren Nachlass es zu uns gekommen ist. Sie sollte sich beim Betrachten der Porträts nicht nur an ihre Kinder und den englischen "Neffen" erinnern, sondern auch an die familiäre Aufnahme der Familie in London, nachdem diese nach England geflüchtet war. Eine Erinnerung an den ersten Monat auf englischem Boden ...
Queen Victoria hatte William Ross 1832 zum "Miniature Painter to the Queen" ernannt, 1842 wurde er in den Adelsstand erhoben. Als der Künstler Sir William Ross 1860 starb, äußerte sich Victoria ("Vicky"), Princess Royal (1840-1901): "No one will ever paint such brilliancy and freshness again ... he was such a good kind simple hearted old man ... I shall never forget his funny voice and ways." (RA Z/9/22/28 January 1860).
[Die Zitate aus den Briefen und deren Archivnachweise erfolgten nach Angaben in der Online-Sammlung des Royal Collection Trust.]
Provenienz: August Herzog von Sachsen-Coburg-Koháry (1818-1881) und Clémentine geb. Prinzessin d'Orléans (1817-1907). Nachlass von Dr. Alexander Eugen Herzog von Württemberg (1933-2024).
Wir danken Dr. Eugene Barilo von Reisberg, Melbourne, der auf Basis hochauflösender Photographien die Autorschaft Ross bestätigt hat.
March-Auction and Ducal Treasures – Noble Sale. From the House of Württemberg (LOTS 1000–1420) (LOT 1000-1420)
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- Der Versteigerer/Einlieferer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Hat der Versteigerer ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und hat dies der Bieter sofort beanstandet oder bestehen sonst Zweifel über den Zuschlag, kann der Versteigerer bis zum Abschluss der Auktion nach seiner Wahl den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut ausbieten. In diesen Fällen erlischt der vorangegangene Zuschlag. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer/Einlieferer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann unter Vorbehalt zuschlagen, insbesondere dann, wenn das vom Einlieferer genannte Limit nicht erreicht ist. In diesem Fall ist der Bieter auf die Dauer von drei Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Frist die vorbehaltlose Annahme seines Gebots, so erlischt der Zuschlag. Wird das Gebot nicht angenommen oder bietet jemand das Limit, kann der Gegenstand ohne Rückfrage bei dem Bieter des Vorbehalts an einen höher Bietenden abgegeben werden. Es ist Sache des Vorbehaltsbieters, sich über die Genehmigung seines Gebots zu informieren. Für das Wirksamwerden des Zuschlags genügt die Absendung der Benachrichtigung an die vom Bieter genannte Adresse.
- Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung; mit seiner Erteilung geht die Gefahr für nicht zu vertretende Beschädigungen, Verluste, Verwechslungen etc. der versteigerten Sache auf den Ersteigerer über, der auch die Lasten trägt. Das Risiko der Ausfuhrgenehmigung bzw. ihrer Erteilung liegt beim Käufer.
- a) Es wird, je nach Vorgabe des Kommittenten, differenz- oder regelbesteuert verkauft. Bei Differenzbesteuerung gem. §25a UStG wird auf den Zuschlagspreis bis einschließlich € 200.000 ein Aufgeld von 30% und auf den überschreitenden Betrag ein Aufgeld von 27% erhoben, in denen die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist. Für Katalogpositionen, die mit einem * gekennzeichnet sind, erfolgt eine Regelbesteuerung, bei der auf den Zuschlagspreis bis einschließlich € 200.000 ein Aufgeld von 25% und auf den überschreitenden Betrag ein Aufgeld von 22% erhoben wird. Auf den Zuschlagspreis und das Aufgeld wird sodann die gesetzliche Umsatzsteuer hinzugerechnet und separat ausgewiesen.
b) Unabhängig von der Besteuerungsart wird auf den Rechnungsbetrag eine evtl. anfallende Folgerechtsumlage hinzugerechnet. Diese ist nach § 26 UrhG normiert.
c)Für das Live-Bieten über Drittanbieterplattformen fallen zusätzliche Gebühren an. Über diese wird der Bieter auf den Seiten dieser Internetportale u.a.. in den Zusatzinformationen zur Auktion und dem Los informiert. Mit der Abgabe eines Live-Bieten Gebots über die jeweilige Plattform akzeptiert der Bieter die anfallenden Gebühren, die NEUMEISTER bei einem erfolgreichen Gebot mit in Rechnung stellt.
d) Werden die ersteigerten Gegenstände vom Käufer an eine Adresse in Drittländern (außerhalb der EU) ausgeführt, wird diesem die gezahlte Mehrwertsteuer erstattet, sobald der Käufer dem Versteigerer den Ausfuhrnachweis vorgelegt hat. Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag fällig. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten. - Zahlungen sind in bar in EUR (€) an den Versteigerer zu leisten. Alle Arten unbarer Zahlungen werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung erfüllungshalber angenommen; für rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung oder Zurückleitung nicht eingelöster Zahlungen/Zahlungsmittel haftet der Versteigerer/Einlieferer nicht. Hat sich der Versteigerer mit unbarer Zahlung einverstanden erklärt, gehen alle dadurch ausgelösten Kosten, Steuern und Gebühren der Zahlung (inkl. der dem Versteigerer abgezogenen Bankspesen) zu Lasten des Käufers. Der Versteigerer/Einlieferer ist nicht verpflichtet, den ersteigerten Gegenstand vor Bezahlung (bei unbarer Zahlung erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift) aller vom Käufer geschuldeten Beträge herauszugeben. Das Eigentum bleibt bis zur Erfüllung aller im Zeitpunkt des Zuschlags gegen den Käufer bestehenden Forderungen des Versteigerers/Einlieferers vorbehalten. Der Käufer kann gegenüber dem Versteigerer/Einlieferer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen.
- Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1% je angebrochenem Monat berechnet. Der Versteigerer/Einlieferer kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadensersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat. Zu einem neuen Gebot wird der Käufer nicht zugelassen und hat auf einen Mehrerlös keinen Anspruch.
- Der Käufer ist verpflichtet, seine Erwerbung unverzüglich nach der Auktion abzuholen. Gerät er mit dieser Verpflichtung in Verzug und erfolgt die Abholung trotz Mahnung nicht, kann der Versteigerer/Einlieferer Verzugsschadenersatz verlangen mit der Maßgabe, dass er den Gegenstand nochmals versteigern und seinen Schaden in derselben Weise wie beim Zahlungsverzug berechnen kann. Ab dem Zuschlag lagert der versteigerte Gegenstand auf Rechnung und Gefahr des Käufers beim Versteigerer, der berechtigt aber nicht verpflichtet ist, eine Versicherung zu Lasten des Käufers abzuschließen oder sonstige wertsichernde Maßnahmen zu ergreifen. Er darf jederzeit nicht abgeholte Objekte im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einem Dritten einlagern. Bei einer Selbsteinlagerung durch den Versteigerer kann dieser die Zahlung eines üblichen Lagerentgelts (zzgl. Bearbeitungskosten) verlangen. Der Versand erfolgt nur auf Wunsch und nach den Anweisungen des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
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- Der Versteigerer/Einlieferer verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von Katalogbeschreibungen, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb einer Verjährungsfrist von einem Jahr nach dem Zeitpunkt des Zuschlags in begründeter Weise vorgetragen werden, erstattet der Versteigerer dem Käufer ausschließlich den Kaufpreis, jedoch keine sonstigen dem Käufer entstandenen Kosten und Aufwendungen. Im Übrigen ist eine Haftung des Versteigerers/Einlieferers wegen Mängeln ausgeschlossen.
- Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlossen, sofern der Einlieferer, der Versteigerer, seine gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; im Übrigen gilt Ziffer 12.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist München. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG; BGBl 89 II) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Die unwirksame ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
- Diese Versteigerungsbedingungen gelten entsprechend auch für den nachträglichen freihändigen Verkauf von Gegenständen durch den Versteigerer/Einlieferer an einen Erwerber.