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Heinrich Friedrich Füger - Thetis asks Jupiter for weapons
1751 Heilbronn - 1818 Wien
Thetis asks Jupiter for weapons
Handwritten inscription "Pollini" on the stretcher. Oil on canvas. 189.5 x 159 cm. Relined. Restored. Minor damage. Minor damage to frame (212 x 182 cm).
Heinrich Friedrich Füger studierte in Ludwigsburg und Leipzig. Während eines Aufenthalts in Dresden konnte er die Kunst der englischen Porträtmalerei studieren. 1774 kam der Künstler nach Wien, wo er sich vor allem als Miniaturmaler rasch etablieren konnte. 1776 erhielt er ein kaiserliches Stipendium für einen Aufenthalt in Rom, Füger sollte bis 1783 in Italien weilen. 1781 bekam er von Königin Maria Karolina von Neapel-Sizilien, Erzherzogin von Österreich, seinen bis dahin größten Auftrag: In der Bibliothek des Schlosses Caserta malte er vier Wandgemälde. Der Zyklus wurde von den Zeitgenossen bejubelt, sollte jedoch sein einziger Großauftrag bleiben. Fügers Wiener Schaffen konzentrierte sich auf zwei Bereiche: die Porträtmalerei in Form von Gemälden oder Miniaturen und die Historienmalerei. Noch vor 1800 wandte sich Füger - auch aufgrund eines Augenleidens - fast ausschließlich der Historienmalerei zu. 1791 wurde er Direktor der Wiener Akademie der bildenden Künste, 1806 Direktor der Kaiserlichen Gemäldegalerie im Belvedere.
Das vorliegende Gemälde wurde auf der Wiener Akademieausstellung des Jahres 1813 erstmals präsentiert (Nr. 114 "Thetis wie sie Jupitern um Waffen für ihren Sohn Achilles bittet"). Joseph von Hormayr beschrieb es im Jahre 1821 wie folgt: "Jupiter schaut auf die kniende Thetis von seinem Wolkenthrone herab an, die mit einer Hand sein Knie, der anderen sein Kinn berührt, um Waffenglück für ihren Sohn Achill zu erschmeicheln. Die herrlichen Köpfe sind auch in den Heften des lithographischen Instituts." (zitiert nach R. Keil, s. u., S. 386).
In der Literatur (R. Keil, s. u., WVZ-Nr. 540) wird eine 1808 datierte Entwurfszeichnung für das Gemälde erwähnt (ehemals Slg. Perger, Baden, mit Abb.). Füger fertigte zudem eine Radierung nach diesem Thema (Andresen 1864, Nr. 6).
Robert Keil (s. u., S. 110 ff.) verweist auf die ungewöhnlich deutliche Einbeziehung erotischer Aspekte bei der Gestaltung des vorliegenden Gemäldes. Nacktheit und Körperkontakt einerseits, andererseits der symbolische Gegensatz der knienden Frau zum thronenden Mann. Eine offenbar international anzutreffende Tendenz der Historienmalerei, denn 1811 schuf Jean-Dominique Ingres sein Gemälde "Jupiter und Thetis", das Fügers Komposition sehr nahesteht (Aix-en-Provence, Musée Granet).
Literature: Keil, Robert, Heinrich Friedrich Füger (1751-1818) - Nur wenigen ist vergönnt das Licht der Wahrheit zu sehen. Vienna 2009, page 386, catalogue raisonné number 568 (with illustration). Slightly different dimensions 184.3 x 158 cm and further information on provenance and literature.
Provenance: C. J. Wawra, Vienna, catalogue of the artistic estate of the historical painter Heinrich Füger, auction 3 March 1879 and ff., catalogue number 2.: with dimensions 187 x 157 cm. - Auction Sothebys Munich, 10 December 1992, catalogue number 7 (with illustration). - Private collection.
1751 Heilbronn - 1818 Wien
Thetis bittet Jupiter um Waffen
Auf dem Keilrahmen hs. bezeichnet "Pollini". Öl auf Lwd. 189,5 x 159 cm. Doubliert. Rest. Min. besch. Rahmen min. besch. (212 x 182 cm).
Heinrich Friedrich Füger studierte in Ludwigsburg und Leipzig. Während eines Aufenthalts in Dresden konnte er die Kunst der englischen Porträtmalerei studieren. 1774 kam der Künstler nach Wien, wo er sich vor allem als Miniaturmaler rasch etablieren konnte. 1776 erhielt er ein kaiserliches Stipendium für einen Aufenthalt in Rom, Füger sollte bis 1783 in Italien weilen. 1781 bekam er von Königin Maria Karolina von Neapel-Sizilien, Erzherzogin von Österreich, seinen bis dahin größten Auftrag: In der Bibliothek des Schlosses Caserta malte er vier Wandgemälde. Der Zyklus wurde von den Zeitgenossen bejubelt, sollte jedoch sein einziger Großauftrag bleiben. Fügers Wiener Schaffen konzentrierte sich auf zwei Bereiche: die Porträtmalerei in Form von Gemälden oder Miniaturen und die Historienmalerei. Noch vor 1800 wandte sich Füger - auch aufgrund eines Augenleidens - fast ausschließlich der Historienmalerei zu. 1791 wurde er Direktor der Wiener Akademie der bildenden Künste, 1806 Direktor der Kaiserlichen Gemäldegalerie im Belvedere.
Das vorliegende Gemälde wurde auf der Wiener Akademieausstellung des Jahres 1813 erstmals präsentiert (Nr. 114 "Thetis wie sie Jupitern um Waffen für ihren Sohn Achilles bittet"). Joseph von Hormayr beschrieb es im Jahre 1821 wie folgt: "Jupiter schaut auf die kniende Thetis von seinem Wolkenthrone herab an, die mit einer Hand sein Knie, der anderen sein Kinn berührt, um Waffenglück für ihren Sohn Achill zu erschmeicheln. Die herrlichen Köpfe sind auch in den Heften des lithographischen Instituts." (zitiert nach R. Keil, s. u., S. 386).
In der Literatur (R. Keil, s. u., WVZ-Nr. 540) wird eine 1808 datierte Entwurfszeichnung für das Gemälde erwähnt (ehemals Slg. Perger, Baden, mit Abb.). Füger fertigte zudem eine Radierung nach diesem Thema (Andresen 1864, Nr. 6).
Robert Keil (s. u., S. 110 ff.) verweist auf die ungewöhnlich deutliche Einbeziehung erotischer Aspekte bei der Gestaltung des vorliegenden Gemäldes. Nacktheit und Körperkontakt einerseits, andererseits der symbolische Gegensatz der knienden Frau zum thronenden Mann. Eine offenbar international anzutreffende Tendenz der Historienmalerei, denn 1811 schuf Jean-Dominique Ingres sein Gemälde "Jupiter und Thetis", das Fügers Komposition sehr nahesteht (Aix-en-Provence, Musée Granet).
Literatur: Keil, Robert, Heinrich Friedrich Füger (1751-1818) - Nur wenigen ist vergönnt das Licht der Wahrheit zu sehen. Wien 2009, S. 386, WVZ-Nr. 568 (mit Abb.). Dort etwas abweichende Maßangabe 184,3 x 158 cm sowie weitere Angaben zu Provenienz und Literatur.
Provenienz: C. J. Wawra, Wien, Katalog des künstlerischen Nachlasses des Historienmalers Heinrich Füger, Versteigerung 3. März 1879 und ff., Kat.-Nr. 2.: mit Maßangabe 187 x 157 cm. - Auktion Sothebys München, 10. Dezember 1992, Kat.-Nr. 7 (mit Abb.). - Privatsammlung.
1751 Heilbronn - 1818 Wien
Thetis asks Jupiter for weapons
Handwritten inscription "Pollini" on the stretcher. Oil on canvas. 189.5 x 159 cm. Relined. Restored. Minor damage. Minor damage to frame (212 x 182 cm).
Heinrich Friedrich Füger studierte in Ludwigsburg und Leipzig. Während eines Aufenthalts in Dresden konnte er die Kunst der englischen Porträtmalerei studieren. 1774 kam der Künstler nach Wien, wo er sich vor allem als Miniaturmaler rasch etablieren konnte. 1776 erhielt er ein kaiserliches Stipendium für einen Aufenthalt in Rom, Füger sollte bis 1783 in Italien weilen. 1781 bekam er von Königin Maria Karolina von Neapel-Sizilien, Erzherzogin von Österreich, seinen bis dahin größten Auftrag: In der Bibliothek des Schlosses Caserta malte er vier Wandgemälde. Der Zyklus wurde von den Zeitgenossen bejubelt, sollte jedoch sein einziger Großauftrag bleiben. Fügers Wiener Schaffen konzentrierte sich auf zwei Bereiche: die Porträtmalerei in Form von Gemälden oder Miniaturen und die Historienmalerei. Noch vor 1800 wandte sich Füger - auch aufgrund eines Augenleidens - fast ausschließlich der Historienmalerei zu. 1791 wurde er Direktor der Wiener Akademie der bildenden Künste, 1806 Direktor der Kaiserlichen Gemäldegalerie im Belvedere.
Das vorliegende Gemälde wurde auf der Wiener Akademieausstellung des Jahres 1813 erstmals präsentiert (Nr. 114 "Thetis wie sie Jupitern um Waffen für ihren Sohn Achilles bittet"). Joseph von Hormayr beschrieb es im Jahre 1821 wie folgt: "Jupiter schaut auf die kniende Thetis von seinem Wolkenthrone herab an, die mit einer Hand sein Knie, der anderen sein Kinn berührt, um Waffenglück für ihren Sohn Achill zu erschmeicheln. Die herrlichen Köpfe sind auch in den Heften des lithographischen Instituts." (zitiert nach R. Keil, s. u., S. 386).
In der Literatur (R. Keil, s. u., WVZ-Nr. 540) wird eine 1808 datierte Entwurfszeichnung für das Gemälde erwähnt (ehemals Slg. Perger, Baden, mit Abb.). Füger fertigte zudem eine Radierung nach diesem Thema (Andresen 1864, Nr. 6).
Robert Keil (s. u., S. 110 ff.) verweist auf die ungewöhnlich deutliche Einbeziehung erotischer Aspekte bei der Gestaltung des vorliegenden Gemäldes. Nacktheit und Körperkontakt einerseits, andererseits der symbolische Gegensatz der knienden Frau zum thronenden Mann. Eine offenbar international anzutreffende Tendenz der Historienmalerei, denn 1811 schuf Jean-Dominique Ingres sein Gemälde "Jupiter und Thetis", das Fügers Komposition sehr nahesteht (Aix-en-Provence, Musée Granet).
Literature: Keil, Robert, Heinrich Friedrich Füger (1751-1818) - Nur wenigen ist vergönnt das Licht der Wahrheit zu sehen. Vienna 2009, page 386, catalogue raisonné number 568 (with illustration). Slightly different dimensions 184.3 x 158 cm and further information on provenance and literature.
Provenance: C. J. Wawra, Vienna, catalogue of the artistic estate of the historical painter Heinrich Füger, auction 3 March 1879 and ff., catalogue number 2.: with dimensions 187 x 157 cm. - Auction Sothebys Munich, 10 December 1992, catalogue number 7 (with illustration). - Private collection.
1751 Heilbronn - 1818 Wien
Thetis bittet Jupiter um Waffen
Auf dem Keilrahmen hs. bezeichnet "Pollini". Öl auf Lwd. 189,5 x 159 cm. Doubliert. Rest. Min. besch. Rahmen min. besch. (212 x 182 cm).
Heinrich Friedrich Füger studierte in Ludwigsburg und Leipzig. Während eines Aufenthalts in Dresden konnte er die Kunst der englischen Porträtmalerei studieren. 1774 kam der Künstler nach Wien, wo er sich vor allem als Miniaturmaler rasch etablieren konnte. 1776 erhielt er ein kaiserliches Stipendium für einen Aufenthalt in Rom, Füger sollte bis 1783 in Italien weilen. 1781 bekam er von Königin Maria Karolina von Neapel-Sizilien, Erzherzogin von Österreich, seinen bis dahin größten Auftrag: In der Bibliothek des Schlosses Caserta malte er vier Wandgemälde. Der Zyklus wurde von den Zeitgenossen bejubelt, sollte jedoch sein einziger Großauftrag bleiben. Fügers Wiener Schaffen konzentrierte sich auf zwei Bereiche: die Porträtmalerei in Form von Gemälden oder Miniaturen und die Historienmalerei. Noch vor 1800 wandte sich Füger - auch aufgrund eines Augenleidens - fast ausschließlich der Historienmalerei zu. 1791 wurde er Direktor der Wiener Akademie der bildenden Künste, 1806 Direktor der Kaiserlichen Gemäldegalerie im Belvedere.
Das vorliegende Gemälde wurde auf der Wiener Akademieausstellung des Jahres 1813 erstmals präsentiert (Nr. 114 "Thetis wie sie Jupitern um Waffen für ihren Sohn Achilles bittet"). Joseph von Hormayr beschrieb es im Jahre 1821 wie folgt: "Jupiter schaut auf die kniende Thetis von seinem Wolkenthrone herab an, die mit einer Hand sein Knie, der anderen sein Kinn berührt, um Waffenglück für ihren Sohn Achill zu erschmeicheln. Die herrlichen Köpfe sind auch in den Heften des lithographischen Instituts." (zitiert nach R. Keil, s. u., S. 386).
In der Literatur (R. Keil, s. u., WVZ-Nr. 540) wird eine 1808 datierte Entwurfszeichnung für das Gemälde erwähnt (ehemals Slg. Perger, Baden, mit Abb.). Füger fertigte zudem eine Radierung nach diesem Thema (Andresen 1864, Nr. 6).
Robert Keil (s. u., S. 110 ff.) verweist auf die ungewöhnlich deutliche Einbeziehung erotischer Aspekte bei der Gestaltung des vorliegenden Gemäldes. Nacktheit und Körperkontakt einerseits, andererseits der symbolische Gegensatz der knienden Frau zum thronenden Mann. Eine offenbar international anzutreffende Tendenz der Historienmalerei, denn 1811 schuf Jean-Dominique Ingres sein Gemälde "Jupiter und Thetis", das Fügers Komposition sehr nahesteht (Aix-en-Provence, Musée Granet).
Literatur: Keil, Robert, Heinrich Friedrich Füger (1751-1818) - Nur wenigen ist vergönnt das Licht der Wahrheit zu sehen. Wien 2009, S. 386, WVZ-Nr. 568 (mit Abb.). Dort etwas abweichende Maßangabe 184,3 x 158 cm sowie weitere Angaben zu Provenienz und Literatur.
Provenienz: C. J. Wawra, Wien, Katalog des künstlerischen Nachlasses des Historienmalers Heinrich Füger, Versteigerung 3. März 1879 und ff., Kat.-Nr. 2.: mit Maßangabe 187 x 157 cm. - Auktion Sothebys München, 10. Dezember 1992, Kat.-Nr. 7 (mit Abb.). - Privatsammlung.
March-Auction and Ducal Treasures – Noble Sale. From the House of Württemberg (LOTS 1000–1420) (LOT 1000-1420)
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- Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, es sei denn, er weist vor dem Zuschlag eine Vertretungsvollmacht nach. Schriftliche oder telefonische Gebote müssen spätestens 24 Stunden vor der Auktion vorliegen und den Gegenstand unter Aufführung der Katalognummer und des gebotenen Preises, der sich als Zuschlagsbetrag ohne Aufgeld und Umsatzsteuer versteht, benennen; Unklarheiten oder Ungenauigkeiten gehen zu Lasten des Bieters; im Zweifel gilt die Katalognummer. Bei telefonischen Geboten kann nicht dafür eingestanden werden, dass eine Verbindung zustande kommt. Für Telefonbieter ist der Schätzpreis das Mindestgebot. Aufgrund der rechtlichen Unsicherheiten kann für die Berücksichtigung von Geboten per E-Mail keine Haftung übernommen werden.
- Der Versteigerer behält sich vor, Katalognummern zu verbinden, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge des Katalogs aufzurufen oder zurückzuziehen. Der Aufruf kann zum halben Schätzpreis erfolgen, es sei denn, dass bereits höhere schriftliche oder telefonische Gebote vorliegen. Gesteigert wird nach Ermessen des Versteigerers in der Regel um 10%.
- Der Versteigerer/Einlieferer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Hat der Versteigerer ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und hat dies der Bieter sofort beanstandet oder bestehen sonst Zweifel über den Zuschlag, kann der Versteigerer bis zum Abschluss der Auktion nach seiner Wahl den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut ausbieten. In diesen Fällen erlischt der vorangegangene Zuschlag. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer/Einlieferer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann unter Vorbehalt zuschlagen, insbesondere dann, wenn das vom Einlieferer genannte Limit nicht erreicht ist. In diesem Fall ist der Bieter auf die Dauer von drei Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Frist die vorbehaltlose Annahme seines Gebots, so erlischt der Zuschlag. Wird das Gebot nicht angenommen oder bietet jemand das Limit, kann der Gegenstand ohne Rückfrage bei dem Bieter des Vorbehalts an einen höher Bietenden abgegeben werden. Es ist Sache des Vorbehaltsbieters, sich über die Genehmigung seines Gebots zu informieren. Für das Wirksamwerden des Zuschlags genügt die Absendung der Benachrichtigung an die vom Bieter genannte Adresse.
- Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung; mit seiner Erteilung geht die Gefahr für nicht zu vertretende Beschädigungen, Verluste, Verwechslungen etc. der versteigerten Sache auf den Ersteigerer über, der auch die Lasten trägt. Das Risiko der Ausfuhrgenehmigung bzw. ihrer Erteilung liegt beim Käufer.
- a) Es wird, je nach Vorgabe des Kommittenten, differenz- oder regelbesteuert verkauft. Bei Differenzbesteuerung gem. §25a UStG wird auf den Zuschlagspreis bis einschließlich € 200.000 ein Aufgeld von 30% und auf den überschreitenden Betrag ein Aufgeld von 27% erhoben, in denen die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist. Für Katalogpositionen, die mit einem * gekennzeichnet sind, erfolgt eine Regelbesteuerung, bei der auf den Zuschlagspreis bis einschließlich € 200.000 ein Aufgeld von 25% und auf den überschreitenden Betrag ein Aufgeld von 22% erhoben wird. Auf den Zuschlagspreis und das Aufgeld wird sodann die gesetzliche Umsatzsteuer hinzugerechnet und separat ausgewiesen.
b) Unabhängig von der Besteuerungsart wird auf den Rechnungsbetrag eine evtl. anfallende Folgerechtsumlage hinzugerechnet. Diese ist nach § 26 UrhG normiert.
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d) Werden die ersteigerten Gegenstände vom Käufer an eine Adresse in Drittländern (außerhalb der EU) ausgeführt, wird diesem die gezahlte Mehrwertsteuer erstattet, sobald der Käufer dem Versteigerer den Ausfuhrnachweis vorgelegt hat. Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag fällig. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten. - Zahlungen sind in bar in EUR (€) an den Versteigerer zu leisten. Alle Arten unbarer Zahlungen werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung erfüllungshalber angenommen; für rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung oder Zurückleitung nicht eingelöster Zahlungen/Zahlungsmittel haftet der Versteigerer/Einlieferer nicht. Hat sich der Versteigerer mit unbarer Zahlung einverstanden erklärt, gehen alle dadurch ausgelösten Kosten, Steuern und Gebühren der Zahlung (inkl. der dem Versteigerer abgezogenen Bankspesen) zu Lasten des Käufers. Der Versteigerer/Einlieferer ist nicht verpflichtet, den ersteigerten Gegenstand vor Bezahlung (bei unbarer Zahlung erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift) aller vom Käufer geschuldeten Beträge herauszugeben. Das Eigentum bleibt bis zur Erfüllung aller im Zeitpunkt des Zuschlags gegen den Käufer bestehenden Forderungen des Versteigerers/Einlieferers vorbehalten. Der Käufer kann gegenüber dem Versteigerer/Einlieferer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen.
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- Der Käufer ist verpflichtet, seine Erwerbung unverzüglich nach der Auktion abzuholen. Gerät er mit dieser Verpflichtung in Verzug und erfolgt die Abholung trotz Mahnung nicht, kann der Versteigerer/Einlieferer Verzugsschadenersatz verlangen mit der Maßgabe, dass er den Gegenstand nochmals versteigern und seinen Schaden in derselben Weise wie beim Zahlungsverzug berechnen kann. Ab dem Zuschlag lagert der versteigerte Gegenstand auf Rechnung und Gefahr des Käufers beim Versteigerer, der berechtigt aber nicht verpflichtet ist, eine Versicherung zu Lasten des Käufers abzuschließen oder sonstige wertsichernde Maßnahmen zu ergreifen. Er darf jederzeit nicht abgeholte Objekte im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einem Dritten einlagern. Bei einer Selbsteinlagerung durch den Versteigerer kann dieser die Zahlung eines üblichen Lagerentgelts (zzgl. Bearbeitungskosten) verlangen. Der Versand erfolgt nur auf Wunsch und nach den Anweisungen des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
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- Der Versteigerer/Einlieferer verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von Katalogbeschreibungen, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb einer Verjährungsfrist von einem Jahr nach dem Zeitpunkt des Zuschlags in begründeter Weise vorgetragen werden, erstattet der Versteigerer dem Käufer ausschließlich den Kaufpreis, jedoch keine sonstigen dem Käufer entstandenen Kosten und Aufwendungen. Im Übrigen ist eine Haftung des Versteigerers/Einlieferers wegen Mängeln ausgeschlossen.
- Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlossen, sofern der Einlieferer, der Versteigerer, seine gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; im Übrigen gilt Ziffer 12.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist München. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG; BGBl 89 II) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Die unwirksame ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
- Diese Versteigerungsbedingungen gelten entsprechend auch für den nachträglichen freihändigen Verkauf von Gegenständen durch den Versteigerer/Einlieferer an einen Erwerber.