Lot

3971

Max Kuchel, "Malweiber" auf Kattwyk

In Summer Auction A119

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Max Kuchel, "Malweiber" auf Kattwyk Three elegantly dressed women outdoors, sitting on stools in front of the easel and engrossed in their work, the drawing is an interesting and rare contemporary document. Women were denied access to academies until after the First World War - they could only train in private drawing schools run by academic painters and were often disrespectfully denigrated by their male contemporaries as "painting women", Max Kuchel ran such a women's painting school in Hamburg from 1889 to 1909 and immortalised his female students during lessons in the present sketch, a fleeting pencil drawing on paper, monogrammed and dated "M.K. [19]03" and indistinctly labelled "Kattwyk a. E.", probably motif of the peninsula Kattwyk in the Elbe in Hamburg's Wilhelmsburg district, belonging to the island Hohe Schaar, somewhat foxed and faded, mounted on card and framed behind glass, sheet dimensions approx. 27 x 18 cm. Artist info: actually Carl Hermann Robert Dietrich Max Kuchel, German landscape and portrait painter. Landscape and portrait painter (1859 Altona to 1933 Klein Flottbek), son and pupil of the painter Theodor Kuchel (1819-1885) and cousin of Friedrich Kallmorgen, trained as an art teacher, studied at the Düsseldorf academy under Heinrich Lauenstein in 1881, worked as a drawing teacher in Hamburg-Altona from 1883-85, 1885-88 further training with Fritz Baer in Munich-Pasing, painting holidays in Dachau, artistically influenced by Wilhelm Busch and Giovanni Segantini, maintained artist friendships with Robert Sterl in Dresden, Ludwig von Kalckreuth and Rudolf Jacob Zeller, regularly undertook study trips to Holland, Bohemia and Holstein Switzerland, between 1881 and 1911 regularly spent time painting on Rügen, Vilm and the Darß, based in Hamburg from 1888, ran a studio for landscape and still life painting in Hamburg from 1889-1909, member of the Schleswig-Holstein Artists' Co-operative, in the Association of North German Artists, from 1888 member and temporary secretary of the Hamburg Artists' Association of 1832, 1917-19 member of the Altona Artists' Association, from 1912 built a house and studio in Klein Flottbek/Hamburg-Othmarschen, source: Thieme-Becker, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Der neue Rump, Rump, Heydorn, Schulz "Ahrenshoop: Künstlerlexikon", Feddersen "Schleswig-Holsteinisches Künstler-Lexikon", Jansa, Dressler, Müller-Singer and Internet.
Max Kuchel, "Malweiber" auf Kattwyk drei elegant gekleidete Frauen im Freien, auf Hockern vor der Staffelei sitzend und in die Arbeit vertieft, die Zeichnung stellt ein interessantes wie seltenes Zeitdokument dar, Frauen blieb bis nach dem 1. Weltkrieg der Zugang zu Akademien verwehrt - sie konnten sich lediglich in privaten Zeichenschulen von akademischen Malern ausbilden lassen und wurden von ihren männlichen Zeitgenossen oft despektierlich als "Malweiber" verunglimpft, Max Kuchel unterhielt 1889 bis 1909 eine derartige Damenmalschule in Hamburg und verewigte vorliegend seine Schülerinnen während des Unterrichts auf einer gekonnt festgehaltenen Skizze, flüchtige Bleistiftzeichnung auf Papier, rechts unten monogrammiert und datiert "M.K. [19]03" und undeutlich ortsbezeichnet "Kattwyk a. E.", wohl Motiv von der zur Insel Hohe Schaar gehörenden Halbinsel Kattwyk in der Elbe in Hamburgs Stadtteil Wilhelmsburg, etwas stockfleckig und geblichen, freigestellt auf Karton aufgezogen und hinter Glas gerahmt, Blattmaße ca. 27 x 18 cm. Künstlerinfo: eigentlich Carl Hermann Robert Dietrich Max Kuchel, dt. Landschafts- und Portraitmaler (1859 Altona bis 1933 Klein Flottbek), Sohn und Schüler des Malers Theodor Kuchel (1819-1885) sowie Cousin von Friedrich Kallmorgen, Ausbildung zum Kunstlehrer, studierte 1881 an der Akademie Düsseldorf bei Heinrich Lauenstein, 1883-85 tätig als Zeichenlehrer in Hamburg-Altona, 1885-88 Weiterbildung bei Fritz Baer in München-Pasing, Malaufenthalte in Dachau, künstlerisch beeinflusst von Wilhelm Busch und Giovanni Segantini, unterhielt Künstlerfreundschaft zu Robert Sterl in Dresden, Ludwig von Kalckreuth und Rudolf Jacob Zeller, unternahm regelmäßig Studienreisen nach Holland, Böhmen und in die Holsteinische Schweiz, zwischen 1881 und 1911 regelmäßige Malaufenthalte auf Rügen, Vilm und den Darß, ab 1888 in Hamburg ansässig, unterhielt 1889-1909 ein Schülerinnen-Atelier für Landschafts- und Stilllebenmalerei in Hamburg, Mitglied der Schleswig-Holsteinischen Künstlergenossenschaft, im Verein Norddeutscher Künstler, ab 1888 Mitglied und zeitweise Schriftführer des Hamburger Künstlervereins von 1832, 1917-19 Mitglied des Altonaer Künstlervereins, ab 1912 Errichtung eines Wohn- und Atelierhauses in Klein Flottbek/Hamburg-Othmarschen, Quelle: Thieme-Becker, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Der neue Rump, Rump, Heydorn, Schulz "Ahrenshoop: Künstlerlexikon", Feddersen "Schleswig-Holsteinisches Künstler-Lexikon", Jansa, Dressler, Müller-Singer und Internet.
Max Kuchel, "Malweiber" auf Kattwyk Three elegantly dressed women outdoors, sitting on stools in front of the easel and engrossed in their work, the drawing is an interesting and rare contemporary document. Women were denied access to academies until after the First World War - they could only train in private drawing schools run by academic painters and were often disrespectfully denigrated by their male contemporaries as "painting women", Max Kuchel ran such a women's painting school in Hamburg from 1889 to 1909 and immortalised his female students during lessons in the present sketch, a fleeting pencil drawing on paper, monogrammed and dated "M.K. [19]03" and indistinctly labelled "Kattwyk a. E.", probably motif of the peninsula Kattwyk in the Elbe in Hamburg's Wilhelmsburg district, belonging to the island Hohe Schaar, somewhat foxed and faded, mounted on card and framed behind glass, sheet dimensions approx. 27 x 18 cm. Artist info: actually Carl Hermann Robert Dietrich Max Kuchel, German landscape and portrait painter. Landscape and portrait painter (1859 Altona to 1933 Klein Flottbek), son and pupil of the painter Theodor Kuchel (1819-1885) and cousin of Friedrich Kallmorgen, trained as an art teacher, studied at the Düsseldorf academy under Heinrich Lauenstein in 1881, worked as a drawing teacher in Hamburg-Altona from 1883-85, 1885-88 further training with Fritz Baer in Munich-Pasing, painting holidays in Dachau, artistically influenced by Wilhelm Busch and Giovanni Segantini, maintained artist friendships with Robert Sterl in Dresden, Ludwig von Kalckreuth and Rudolf Jacob Zeller, regularly undertook study trips to Holland, Bohemia and Holstein Switzerland, between 1881 and 1911 regularly spent time painting on Rügen, Vilm and the Darß, based in Hamburg from 1888, ran a studio for landscape and still life painting in Hamburg from 1889-1909, member of the Schleswig-Holstein Artists' Co-operative, in the Association of North German Artists, from 1888 member and temporary secretary of the Hamburg Artists' Association of 1832, 1917-19 member of the Altona Artists' Association, from 1912 built a house and studio in Klein Flottbek/Hamburg-Othmarschen, source: Thieme-Becker, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Der neue Rump, Rump, Heydorn, Schulz "Ahrenshoop: Künstlerlexikon", Feddersen "Schleswig-Holsteinisches Künstler-Lexikon", Jansa, Dressler, Müller-Singer and Internet.
Max Kuchel, "Malweiber" auf Kattwyk drei elegant gekleidete Frauen im Freien, auf Hockern vor der Staffelei sitzend und in die Arbeit vertieft, die Zeichnung stellt ein interessantes wie seltenes Zeitdokument dar, Frauen blieb bis nach dem 1. Weltkrieg der Zugang zu Akademien verwehrt - sie konnten sich lediglich in privaten Zeichenschulen von akademischen Malern ausbilden lassen und wurden von ihren männlichen Zeitgenossen oft despektierlich als "Malweiber" verunglimpft, Max Kuchel unterhielt 1889 bis 1909 eine derartige Damenmalschule in Hamburg und verewigte vorliegend seine Schülerinnen während des Unterrichts auf einer gekonnt festgehaltenen Skizze, flüchtige Bleistiftzeichnung auf Papier, rechts unten monogrammiert und datiert "M.K. [19]03" und undeutlich ortsbezeichnet "Kattwyk a. E.", wohl Motiv von der zur Insel Hohe Schaar gehörenden Halbinsel Kattwyk in der Elbe in Hamburgs Stadtteil Wilhelmsburg, etwas stockfleckig und geblichen, freigestellt auf Karton aufgezogen und hinter Glas gerahmt, Blattmaße ca. 27 x 18 cm. Künstlerinfo: eigentlich Carl Hermann Robert Dietrich Max Kuchel, dt. Landschafts- und Portraitmaler (1859 Altona bis 1933 Klein Flottbek), Sohn und Schüler des Malers Theodor Kuchel (1819-1885) sowie Cousin von Friedrich Kallmorgen, Ausbildung zum Kunstlehrer, studierte 1881 an der Akademie Düsseldorf bei Heinrich Lauenstein, 1883-85 tätig als Zeichenlehrer in Hamburg-Altona, 1885-88 Weiterbildung bei Fritz Baer in München-Pasing, Malaufenthalte in Dachau, künstlerisch beeinflusst von Wilhelm Busch und Giovanni Segantini, unterhielt Künstlerfreundschaft zu Robert Sterl in Dresden, Ludwig von Kalckreuth und Rudolf Jacob Zeller, unternahm regelmäßig Studienreisen nach Holland, Böhmen und in die Holsteinische Schweiz, zwischen 1881 und 1911 regelmäßige Malaufenthalte auf Rügen, Vilm und den Darß, ab 1888 in Hamburg ansässig, unterhielt 1889-1909 ein Schülerinnen-Atelier für Landschafts- und Stilllebenmalerei in Hamburg, Mitglied der Schleswig-Holsteinischen Künstlergenossenschaft, im Verein Norddeutscher Künstler, ab 1888 Mitglied und zeitweise Schriftführer des Hamburger Künstlervereins von 1832, 1917-19 Mitglied des Altonaer Künstlervereins, ab 1912 Errichtung eines Wohn- und Atelierhauses in Klein Flottbek/Hamburg-Othmarschen, Quelle: Thieme-Becker, Saur "Bio-Bibliographisches Künstlerlexikon", Der neue Rump, Rump, Heydorn, Schulz "Ahrenshoop: Künstlerlexikon", Feddersen "Schleswig-Holsteinisches Künstler-Lexikon", Jansa, Dressler, Müller-Singer und Internet.

Summer Auction A119

Sale Date(s)
Lots: 1-1375
Lots: 1400-3322
Lots: 3400-4943

Für Informationen zum Versand kontaktieren Sie bitte unsere Versandabteilung.

For informations about shipping please contact our shipping department.

versand@mehlis.eu

Versand von Elfenbein ist nur innerhalb der EU möglich.

Shipping of ivory is only possible within the EU.

Important Information

Den detaillierten Zeitplan können Sie als PDF-Broschüre einsehen.
Aufgeld 24 %, Live 5 %, jeweils plus 19 % USt.

Terms & Conditions

§ 1 – Geschäftsgegenstand

 

Die Auktionshaus Mehlis GmbH (im Folgenden: „Auktionshaus“), eingetragen im Handelsregister des AG Chemnitz unter Nr. HRB 23193, Vertretungsberechtigt: Jens Mehlis, Sitz: Hammerstraße 30, 08523 Plauen, verkauft Gegenstände im Namen und für Rechnung ihrer Einlieferer. Kaufverträge kommen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zustande.

 

§ 2 - Ablauf der Versteigerung

 

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Auktion als Bieter ist die Erteilung einer Bieternummer durch das Auktionshaus. Voraussetzung für die Erteilung einer Bieternummer ist, dass die betreffende Person vor dem Auktionstermin ihren Namen und eine inländische Anschrift angibt und sich entsprechend ausweist oder eine ausreichende Sicherheit leistet. Die zu versteigernden Gegenstände werden im Auktionstermin aufgerufen. Die Reihenfolge des Aufrufs liegt im Ermessen des Auktionators. Der Auktionator hat ferner das Recht, mehrere einzelne Gegenstände zusammen aufzurufen oder mehrere zusammengefasste Gegenstände einzeln aufzurufen. Schließlich kann der Auktionator einen Aufruf jederzeit zurückziehen. Der erste Aufruf erfolgt zu dem vom Einlieferer angegebenen Limit. Fehlt ein solches Limit, liegt der erste Aufruf im Ermessen des Auktionators. Gesteigert wird nach Ermessen des Auktionators, in der Regel in Schritten von 10%. Gebote können bis zum Zuschlag jederzeit abgegeben werden. Sie sind unwiderruflich. Wird nach dreimaligem Wiederholen des letzten Höchstgebots kein höheres Gebot abgegeben, so erfolgt der Zuschlag zu diesem Höchstgebot. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgegeben haben, entscheidet das Los. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen ein Zuschlag erfolgt ist, oder ist ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden, so kann der Versteigerer den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut aufrufen. In diesen Fällen wird ein vorangegangener Zuschlag unwirksam. Der Zuschlag kann auch unter Vorbehalt erfolgen. Jeder Zuschlag unter dem Limitpreis steht automatisch unter Vorbehalt. In diesem Fall ist der Bieter drei Wochen lang an sein Gebot gebunden, für den Auktionator bleibt der Zuschlag jedoch freibleibend. Erhält der Bieter, der unter Vorbehalt den Zuschlag erhalten hat, innerhalb von drei Wochen keine entgegenstehende Nachricht, so gilt der Zuschlag als widerrufen. Schriftliche Gebote müssen dem Auktionshaus spätestens um 7:00 Uhr morgens am Auktionstag vorliegen. Sie müssen die Katalognummer und die Beschreibung des Gegenstandes (Titel) enthalten. In Zweifelsfällen ist die angegebene Katalognummer maßgeblich. Schriftliche Gebote werden nur ausgeführt, wenn gleichzeitig erstklassige Referenzen, ein bankbestätigter Scheck in ausreichender Höhe oder eine vergleichbare Form der Sicherheit vorgelegt werden. Eine Garantie für die Berücksichtigung schriftlicher Gebote kann aber nicht übernommen werden. Telefonische Gebote sind nur bei einem Limit von mehr als 200,00 EUR zulässig. Das Auktionshaus übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder für die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung. Im Übrigen gelten die Regelungen für schriftliche Gebote entsprechend. Das Auktionshaus ist befugt, jederzeit einzelne Bieter von der Auktion auszuschließen. Anspruch auf die Teilnahme an der Auktion besteht nicht.

 

§ 3 - Rechtsfolgen des Zuschlags

 

Kaufverträge kommen zustande durch Zuschlag auf ein Gebot in der Auktion oder durch Einigung über ein Gebot außerhalb der Auktion (z.B. im Nachverkauf). Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis und einem Aufgeld von 24 % des Zuschlagsbetrages zzgl. der jeweils gültigen Mwst. auf das Aufgeld. Verkäufer ist der jeweils vom Auktionshaus vertretene Einlieferer. Kaufgegenstand ist der Gegenstand, der im Katalog mit derjenigen Nummer bezeichnet ist, auf die sich der Aufruf in der Auktion bezogen hat. Die Gewährleistung richtet sich nach § 4. Mit Abschluss des Kaufvertrages ist der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme des Gegenstandes verpflichtet. Beide Verpflichtungen sind Hauptleistungspflichten und sofort fällig. Der Käufer ist zur Vorleistung verpflichtet. Das Eigentum des Verkäufers bleibt bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch den Käufer vorbehalten. Die Übergabe- und Übereignungspflicht des Verkäufers ist am Sitz des Auktionshauses erfüllbar; es handelt sich um Holschulden. Eine Versendung erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers. Mit Abschluss des Kaufvertrages geht alle Gefahr, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs des Gegenstandes, auf den Käufer über. Der als Vertreter des Käufers auftretende Bieter haftet für die Erfüllung neben dem Vertretenen als Gesamtschuldner. Der Inhaber der Bieternummer, unter der das Gebot abgegeben wurde, haftet für die Erfüllung neben dem Käufer als Gesamtschuldner, sofern er den Gebrauch seiner Bieternummer zu vertreten hat.

 

§ 4 - Haftung, Rückgaberecht

 

Die Gewährleistung des Verkäufers für Mängel des Kaufgegenstandes ist ausgeschlossen, ausgenommen für Schäden, die an Leben, Köper oder Gesundheit oder durch grobes Verschulden des Versteigerers, seiner gesetzlichen Vertreter, seiner leitenden Angestellten oder seiner Erfüllungsgehilfen entstehen. Die Gegenstände sind in der Regel gebraucht. Vor der Versteigerung besteht ausreichend Gelegenheit, die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände zu besichtigen und zu untersuchen. Angaben im Katalog sind keine Eigenschaftszusicherung oder Beschaffenheitsvereinbarung, sondern sie dienen ausschließlich der Beschreibung des Gegenstandes. Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen gebrauchter Sachen verjähren ein Jahr nach dem Schluss des Jahres, in dem der Zuschlag erfolgt ist. Soweit der Käufer Kaufmann ist, verjähren seine Gewährleistungsansprüche in sechs Monaten nach dem Tag des Zuschlags. Dasselbe gilt, soweit der Käufer als Unternehmer handelt. Im Übrigen haftet der Verkäufer nur für eigenes grobes Verschulden sowie für grobes Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen. Ferner ist die Haftung betragsmäßig begrenzt auf die Höhe des jeweiligen Gebots. Die Haftung des Auktionshauses ist in demselben Umfang begrenzt wie diejenige des Verkäufers. Soweit Ansprüche gegen das Auktionshaus auf den Angaben oder dem Verhalten des Einlieferers beruhen, kann das Auktionshaus vom Käufer den Erlass seiner Verbindlichkeiten Zug um Zug gegen Abtretung seiner Gewährleistungsansprüche gegen den Einlieferer verlangen.

 

§ 5 - Vertragsabwicklung

 

Der Verkauf von Eigenware unterliegt der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG). Erhält der Käufer eine Rechnung, so wird die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) darin nicht ausgewiesen. Für jede Mahnung, die mehr als einen Monat nach Rechnungserteilung erfolgt, kann das Auktionshaus Mahnkosten in Höhe von 5,00 EUR erheben (4,20 EUR netto plus 0,80 EUR Mehrwertsteuer 19% [Juli – Dezember 2020 16 %]). Solange die gegenüber dem Verkäufer oder dem Auktionshaus bestehenden Pflichten des Käufers (§ 3) nicht vollständig erfüllt sind, ist der Käufer verpflichtet, dem Auktionshaus jede Adressänderung schriftlich anzuzeigen. Das Auktionshaus ist berechtigt, alle an den Käufer gerichteten Willenserklärungen an die vom Käufer angegebene Anschrift zu richten. Damit geltend die Erklärungen als am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post zugegangen, sofern der Käufer nicht einen atypischen Geschehensablauf nachweist. Der Käufer ist verpflichtet, das ersteigerte Objekt sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen bzw. spätestens innerhalb von zehn Werktagen in den Geschäftsräumen des Auktionshauses abzuholen, ansonsten gerät der Käufer in Annahmeverzug. Der Käufer kann wahlweise die versteigerten Objekte selber abholen oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person abholen lassen oder das Auktionshaus schriftlich bevollmächtigen, den Transport des Gegenstandes im Namen, auf Kosten und Gefahr des Käufers durch eine Spedition sachgerecht durchführen zu lassen. Im Übrigen ist das Auktionshaus nicht verpflichtet das ersteigerte Objekt vor vollständiger Bezahlung aller vom Käufer geschuldeten Beträge an den Käufer bzw. dem von ihm beauftragten Spediteur herauszugeben. Das Auktionshaus lagert alle Objekte während eines Zeitraumes von zehn Werktagen ab dem Tage der Auktion ein. Danach ist das Auktionshaus berechtigt, verkaufte, nicht abgeholte Gegenstände ohne Mahnung im Namen und auf Rechnung des Käufers und auf dessen Gefahr bei einer Spedition einzulagern und versichern zu lassen oder gegen Berechnung einer Tagespauschale für Lager– und Versicherungskosten in eigenen Räumen einzulagern oder an die vom Käufer angegebene Anschrift zu versenden. Versendung und Einlagerung erfolgen auf Gefahr und auf Kosten des Käufers. Für die Einlagerung wird eine Gebühr von 0,50 EUR pro Tag erhoben (0,42 EUR netto plus 0,08 EUR Mehrwertsteuer 19%. Die Art der Versendung liegt im Ermessen des Auktionshauses. Anspruch auf eine bestimmte Versendungsart oder den Abschluss einer Versicherung besteht nur dann, wenn der Bieter bis spätestens 7:00 Uhr morgens am Auktionstag die gewünschte Versendungsart und die gewünschte Versicherung mitgeteilt hat. Diese Mitteilung bedarf der Schriftform. Soweit das Auktionshaus zu Geschäften im Namen des Käufers befugt ist, ist es von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Käufer darf gegenüber dem Auktionshaus nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Auch ein Zurückbehaltungsrecht darf der Käufer nur wegen solcher Ansprüche ausüben. Soweit der Käufer Kaufmann ist, ist der Sitz des Auktionshauses Erfüllungsort für alle Pflichten aus diesem Vertrag. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer bzw. sein gesetzlicher Vertreter keinen inländischen Wohnsitz haben.

 

§ 6 - Rechtswahl, Gerichtsstand

 

Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Die Vorschriften des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist Plauen Gerichtsstand. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer oder sein gesetzlicher Vertreter im Inland keinen Wohnsitz haben oder einen solchen aufgeben. Der mit dieser Regelung begründete Gerichtsstand ist ausschließlich.

 

§ 7 - Salvatorische Klausel

 

Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen sind nur bei Einhaltung der Schriftform gültig. Einzelne Verstöße hiergegen gelten nicht als Verzicht auf die Schriftform für die Zukunft. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen. Für den Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung verpflichten sich die Parteien, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt.

See Full Terms And Conditions

Tags: Rudolf, 19th-21st Century Art