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Einrico Gargiulo, Marina Grande on Capri
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Einrico Gargiulo, Marina Grande on Capri View from the seashore of the harbour of Marina Grande with fishing boats landing, the mountains and house facades glowing in the glistening light of the sun, impasto, almost pointillist painting in the area of the sea in radiant colours, Gargiulo's work was judged by the Roman art gallery Recta to be a true "Caprese painter", who was able to best express his abilities through the motifs of the island, choosing a luminous and chromatically lively painting style as well as a broad and instinctive brushstroke, oil on canvas, 1st half of the 20th century. Half 20th cent, signed lower left "E. Gargiulo", artist's inscription on two adhesive labels on the reverse, small retouches in the area of the sky in the upper centre, framed, measurements ca. 33,5 x 53,5 cm.artist's ins: Caprese painter (1881 Sorrento to 1948 Naples), mainly self-taught, in Sorrento friendship with the watercolourist Augusto Moriani, in addition he had contacts with the school of Guglielmo Ciardi in Venice, with his move to Capri he became a "Caprese painter", Gargiulo created drawings for the Capri monograph by the writer Edwin Cerio, in 1911 and 1920/21 he exhibited at the Promotrice di Napoli, in 1921 at the Rome Biennale, in 1933 solo exhibition at the Galleria Giosi in Naples, also in 1933 he created the cover of the monthly magazine "Le vie d'Italia", source: Recta Gallery Rome website.
Einrico Gargiulo, Marina Grande auf Capri
Blick vom Meeresufer auf den Hafen von Marina Grande mit anlandenden Fischerbooten, die Berge und Häuserfassaden leuchten im gleißenden Licht der Sonne, pastose, im Bereich des Meeres fast pointillistische Malerei in strahlender Farbigkeit, über Gargiulos Wirken urteilt die Römer Kunstgalerie Recta, Gargiulo sei ein echter „Caprese-Maler“, anhand der Motive der Insel habe er seine Fähigkeiten am besten zum Ausdruck bringen können, dabei wählte er einen leuchtenden und chromatisch lebendigen Malstil sowie einen breiten und instinktiven Pinselstrich, Öl auf Leinwand, 1. Hälfte 20. Jh., links unten signiert "E. Gargiulo", rückseitig auf zwei Klebetiketten neuzeitlich nochmals künstlerbezeichnet, kleine Retuschen im Bereich des Himmels mittig oben, gerahmt, Falzmaße ca. 33,5 x 53,5 cm. Künstlerinfo: capresischer Maler (1881 Sorrent bis 1948 Neapel), überwiegend Autodidakt, in Sorrent Freundschaft zum Aquarellisten Augusto Moriani, dazu hatte er Kontakte zur Schule von Guglielmo Ciardi in Venedig, mit seinem Umzug nach Capri wurde er zum „Caprese-Maler“, Gargiulo schuf Zeichnungen für die Capri-Monografie des Schriftstellers Edwin Cerio, 1911 und 1920/21 stellte er auf der Promotrice di Napoli aus, 1921 auf der Biennale in Rom, 1933 Einzelausstellung in der Galleria Giosi in Neapel, ebenfalls 1933 schuf er das Cover der Monatszeitschrift „Le vie d'Italia“, Quelle: Website Recta Gallery Rom.
Einrico Gargiulo, Marina Grande on Capri View from the seashore of the harbour of Marina Grande with fishing boats landing, the mountains and house facades glowing in the glistening light of the sun, impasto, almost pointillist painting in the area of the sea in radiant colours, Gargiulo's work was judged by the Roman art gallery Recta to be a true "Caprese painter", who was able to best express his abilities through the motifs of the island, choosing a luminous and chromatically lively painting style as well as a broad and instinctive brushstroke, oil on canvas, 1st half of the 20th century. Half 20th cent, signed lower left "E. Gargiulo", artist's inscription on two adhesive labels on the reverse, small retouches in the area of the sky in the upper centre, framed, measurements ca. 33,5 x 53,5 cm.artist's ins: Caprese painter (1881 Sorrento to 1948 Naples), mainly self-taught, in Sorrento friendship with the watercolourist Augusto Moriani, in addition he had contacts with the school of Guglielmo Ciardi in Venice, with his move to Capri he became a "Caprese painter", Gargiulo created drawings for the Capri monograph by the writer Edwin Cerio, in 1911 and 1920/21 he exhibited at the Promotrice di Napoli, in 1921 at the Rome Biennale, in 1933 solo exhibition at the Galleria Giosi in Naples, also in 1933 he created the cover of the monthly magazine "Le vie d'Italia", source: Recta Gallery Rome website.
Einrico Gargiulo, Marina Grande auf Capri
Blick vom Meeresufer auf den Hafen von Marina Grande mit anlandenden Fischerbooten, die Berge und Häuserfassaden leuchten im gleißenden Licht der Sonne, pastose, im Bereich des Meeres fast pointillistische Malerei in strahlender Farbigkeit, über Gargiulos Wirken urteilt die Römer Kunstgalerie Recta, Gargiulo sei ein echter „Caprese-Maler“, anhand der Motive der Insel habe er seine Fähigkeiten am besten zum Ausdruck bringen können, dabei wählte er einen leuchtenden und chromatisch lebendigen Malstil sowie einen breiten und instinktiven Pinselstrich, Öl auf Leinwand, 1. Hälfte 20. Jh., links unten signiert "E. Gargiulo", rückseitig auf zwei Klebetiketten neuzeitlich nochmals künstlerbezeichnet, kleine Retuschen im Bereich des Himmels mittig oben, gerahmt, Falzmaße ca. 33,5 x 53,5 cm. Künstlerinfo: capresischer Maler (1881 Sorrent bis 1948 Neapel), überwiegend Autodidakt, in Sorrent Freundschaft zum Aquarellisten Augusto Moriani, dazu hatte er Kontakte zur Schule von Guglielmo Ciardi in Venedig, mit seinem Umzug nach Capri wurde er zum „Caprese-Maler“, Gargiulo schuf Zeichnungen für die Capri-Monografie des Schriftstellers Edwin Cerio, 1911 und 1920/21 stellte er auf der Promotrice di Napoli aus, 1921 auf der Biennale in Rom, 1933 Einzelausstellung in der Galleria Giosi in Neapel, ebenfalls 1933 schuf er das Cover der Monatszeitschrift „Le vie d'Italia“, Quelle: Website Recta Gallery Rom.
Summer Auction A119
Sale Date(s)
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versand@mehlis.eu
Versand von Elfenbein ist nur innerhalb der EU möglich.
Shipping of ivory is only possible within the EU.
Important Information
Den detaillierten Zeitplan können Sie als PDF-Broschüre einsehen.
Aufgeld 24 %, Live 5 %, jeweils plus 19 % USt.
Terms & Conditions
§ 1 – Geschäftsgegenstand
Die Auktionshaus Mehlis GmbH (im Folgenden: „Auktionshaus“), eingetragen im Handelsregister des AG Chemnitz unter Nr. HRB 23193, Vertretungsberechtigt: Jens Mehlis, Sitz: Hammerstraße 30, 08523 Plauen, verkauft Gegenstände im Namen und für Rechnung ihrer Einlieferer. Kaufverträge kommen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zustande.
§ 2 - Ablauf der Versteigerung
Voraussetzung für die Teilnahme an einer Auktion als Bieter ist die Erteilung einer Bieternummer durch das Auktionshaus. Voraussetzung für die Erteilung einer Bieternummer ist, dass die betreffende Person vor dem Auktionstermin ihren Namen und eine inländische Anschrift angibt und sich entsprechend ausweist oder eine ausreichende Sicherheit leistet. Die zu versteigernden Gegenstände werden im Auktionstermin aufgerufen. Die Reihenfolge des Aufrufs liegt im Ermessen des Auktionators. Der Auktionator hat ferner das Recht, mehrere einzelne Gegenstände zusammen aufzurufen oder mehrere zusammengefasste Gegenstände einzeln aufzurufen. Schließlich kann der Auktionator einen Aufruf jederzeit zurückziehen. Der erste Aufruf erfolgt zu dem vom Einlieferer angegebenen Limit. Fehlt ein solches Limit, liegt der erste Aufruf im Ermessen des Auktionators. Gesteigert wird nach Ermessen des Auktionators, in der Regel in Schritten von 10%. Gebote können bis zum Zuschlag jederzeit abgegeben werden. Sie sind unwiderruflich. Wird nach dreimaligem Wiederholen des letzten Höchstgebots kein höheres Gebot abgegeben, so erfolgt der Zuschlag zu diesem Höchstgebot. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgegeben haben, entscheidet das Los. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen ein Zuschlag erfolgt ist, oder ist ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden, so kann der Versteigerer den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut aufrufen. In diesen Fällen wird ein vorangegangener Zuschlag unwirksam. Der Zuschlag kann auch unter Vorbehalt erfolgen. Jeder Zuschlag unter dem Limitpreis steht automatisch unter Vorbehalt. In diesem Fall ist der Bieter drei Wochen lang an sein Gebot gebunden, für den Auktionator bleibt der Zuschlag jedoch freibleibend. Erhält der Bieter, der unter Vorbehalt den Zuschlag erhalten hat, innerhalb von drei Wochen keine entgegenstehende Nachricht, so gilt der Zuschlag als widerrufen. Schriftliche Gebote müssen dem Auktionshaus spätestens um 7:00 Uhr morgens am Auktionstag vorliegen. Sie müssen die Katalognummer und die Beschreibung des Gegenstandes (Titel) enthalten. In Zweifelsfällen ist die angegebene Katalognummer maßgeblich. Schriftliche Gebote werden nur ausgeführt, wenn gleichzeitig erstklassige Referenzen, ein bankbestätigter Scheck in ausreichender Höhe oder eine vergleichbare Form der Sicherheit vorgelegt werden. Eine Garantie für die Berücksichtigung schriftlicher Gebote kann aber nicht übernommen werden. Telefonische Gebote sind nur bei einem Limit von mehr als 200,00 EUR zulässig. Das Auktionshaus übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder für die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung. Im Übrigen gelten die Regelungen für schriftliche Gebote entsprechend. Das Auktionshaus ist befugt, jederzeit einzelne Bieter von der Auktion auszuschließen. Anspruch auf die Teilnahme an der Auktion besteht nicht.
§ 3 - Rechtsfolgen des Zuschlags
Kaufverträge kommen zustande durch Zuschlag auf ein Gebot in der Auktion oder durch Einigung über ein Gebot außerhalb der Auktion (z.B. im Nachverkauf). Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis und einem Aufgeld von 24 % des Zuschlagsbetrages zzgl. der jeweils gültigen Mwst. auf das Aufgeld. Verkäufer ist der jeweils vom Auktionshaus vertretene Einlieferer. Kaufgegenstand ist der Gegenstand, der im Katalog mit derjenigen Nummer bezeichnet ist, auf die sich der Aufruf in der Auktion bezogen hat. Die Gewährleistung richtet sich nach § 4. Mit Abschluss des Kaufvertrages ist der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme des Gegenstandes verpflichtet. Beide Verpflichtungen sind Hauptleistungspflichten und sofort fällig. Der Käufer ist zur Vorleistung verpflichtet. Das Eigentum des Verkäufers bleibt bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch den Käufer vorbehalten. Die Übergabe- und Übereignungspflicht des Verkäufers ist am Sitz des Auktionshauses erfüllbar; es handelt sich um Holschulden. Eine Versendung erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers. Mit Abschluss des Kaufvertrages geht alle Gefahr, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs des Gegenstandes, auf den Käufer über. Der als Vertreter des Käufers auftretende Bieter haftet für die Erfüllung neben dem Vertretenen als Gesamtschuldner. Der Inhaber der Bieternummer, unter der das Gebot abgegeben wurde, haftet für die Erfüllung neben dem Käufer als Gesamtschuldner, sofern er den Gebrauch seiner Bieternummer zu vertreten hat.
§ 4 - Haftung, Rückgaberecht
Die Gewährleistung des Verkäufers für Mängel des Kaufgegenstandes ist ausgeschlossen, ausgenommen für Schäden, die an Leben, Köper oder Gesundheit oder durch grobes Verschulden des Versteigerers, seiner gesetzlichen Vertreter, seiner leitenden Angestellten oder seiner Erfüllungsgehilfen entstehen. Die Gegenstände sind in der Regel gebraucht. Vor der Versteigerung besteht ausreichend Gelegenheit, die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände zu besichtigen und zu untersuchen. Angaben im Katalog sind keine Eigenschaftszusicherung oder Beschaffenheitsvereinbarung, sondern sie dienen ausschließlich der Beschreibung des Gegenstandes. Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen gebrauchter Sachen verjähren ein Jahr nach dem Schluss des Jahres, in dem der Zuschlag erfolgt ist. Soweit der Käufer Kaufmann ist, verjähren seine Gewährleistungsansprüche in sechs Monaten nach dem Tag des Zuschlags. Dasselbe gilt, soweit der Käufer als Unternehmer handelt. Im Übrigen haftet der Verkäufer nur für eigenes grobes Verschulden sowie für grobes Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen. Ferner ist die Haftung betragsmäßig begrenzt auf die Höhe des jeweiligen Gebots. Die Haftung des Auktionshauses ist in demselben Umfang begrenzt wie diejenige des Verkäufers. Soweit Ansprüche gegen das Auktionshaus auf den Angaben oder dem Verhalten des Einlieferers beruhen, kann das Auktionshaus vom Käufer den Erlass seiner Verbindlichkeiten Zug um Zug gegen Abtretung seiner Gewährleistungsansprüche gegen den Einlieferer verlangen.
§ 5 - Vertragsabwicklung
Der Verkauf von Eigenware unterliegt der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG). Erhält der Käufer eine Rechnung, so wird die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) darin nicht ausgewiesen. Für jede Mahnung, die mehr als einen Monat nach Rechnungserteilung erfolgt, kann das Auktionshaus Mahnkosten in Höhe von 5,00 EUR erheben (4,20 EUR netto plus 0,80 EUR Mehrwertsteuer 19% [Juli – Dezember 2020 16 %]). Solange die gegenüber dem Verkäufer oder dem Auktionshaus bestehenden Pflichten des Käufers (§ 3) nicht vollständig erfüllt sind, ist der Käufer verpflichtet, dem Auktionshaus jede Adressänderung schriftlich anzuzeigen. Das Auktionshaus ist berechtigt, alle an den Käufer gerichteten Willenserklärungen an die vom Käufer angegebene Anschrift zu richten. Damit geltend die Erklärungen als am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post zugegangen, sofern der Käufer nicht einen atypischen Geschehensablauf nachweist. Der Käufer ist verpflichtet, das ersteigerte Objekt sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen bzw. spätestens innerhalb von zehn Werktagen in den Geschäftsräumen des Auktionshauses abzuholen, ansonsten gerät der Käufer in Annahmeverzug. Der Käufer kann wahlweise die versteigerten Objekte selber abholen oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person abholen lassen oder das Auktionshaus schriftlich bevollmächtigen, den Transport des Gegenstandes im Namen, auf Kosten und Gefahr des Käufers durch eine Spedition sachgerecht durchführen zu lassen. Im Übrigen ist das Auktionshaus nicht verpflichtet das ersteigerte Objekt vor vollständiger Bezahlung aller vom Käufer geschuldeten Beträge an den Käufer bzw. dem von ihm beauftragten Spediteur herauszugeben. Das Auktionshaus lagert alle Objekte während eines Zeitraumes von zehn Werktagen ab dem Tage der Auktion ein. Danach ist das Auktionshaus berechtigt, verkaufte, nicht abgeholte Gegenstände ohne Mahnung im Namen und auf Rechnung des Käufers und auf dessen Gefahr bei einer Spedition einzulagern und versichern zu lassen oder gegen Berechnung einer Tagespauschale für Lager– und Versicherungskosten in eigenen Räumen einzulagern oder an die vom Käufer angegebene Anschrift zu versenden. Versendung und Einlagerung erfolgen auf Gefahr und auf Kosten des Käufers. Für die Einlagerung wird eine Gebühr von 0,50 EUR pro Tag erhoben (0,42 EUR netto plus 0,08 EUR Mehrwertsteuer 19%. Die Art der Versendung liegt im Ermessen des Auktionshauses. Anspruch auf eine bestimmte Versendungsart oder den Abschluss einer Versicherung besteht nur dann, wenn der Bieter bis spätestens 7:00 Uhr morgens am Auktionstag die gewünschte Versendungsart und die gewünschte Versicherung mitgeteilt hat. Diese Mitteilung bedarf der Schriftform. Soweit das Auktionshaus zu Geschäften im Namen des Käufers befugt ist, ist es von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Käufer darf gegenüber dem Auktionshaus nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Auch ein Zurückbehaltungsrecht darf der Käufer nur wegen solcher Ansprüche ausüben. Soweit der Käufer Kaufmann ist, ist der Sitz des Auktionshauses Erfüllungsort für alle Pflichten aus diesem Vertrag. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer bzw. sein gesetzlicher Vertreter keinen inländischen Wohnsitz haben.
§ 6 - Rechtswahl, Gerichtsstand
Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Die Vorschriften des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist Plauen Gerichtsstand. Dasselbe gilt, soweit der Käufer Unternehmer ist. Dasselbe gilt auch, soweit der Käufer oder sein gesetzlicher Vertreter im Inland keinen Wohnsitz haben oder einen solchen aufgeben. Der mit dieser Regelung begründete Gerichtsstand ist ausschließlich.
§ 7 - Salvatorische Klausel
Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen sind nur bei Einhaltung der Schriftform gültig. Einzelne Verstöße hiergegen gelten nicht als Verzicht auf die Schriftform für die Zukunft. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen. Für den Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung verpflichten sich die Parteien, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt.