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Franz Xaver Habermann - Ornamental engravings with designs for tabernacles, pulpits and cartouches
Franz Xaver Habermann
1721 Habelschwerdt / Glatz (Schlesien) - 1796 Augsburg
Ornamental engravings with designs for tabernacles, pulpits and cartouches
Each signed, numbered and inscribed in the plate. Etching on handmade paper. Plate sizes: from 24 x 18.5 to 29.5 x 18 cm. Each mounted behind a passe-partout, partly stained and trimmed.
Habermanns Gesamtwerk zu überblicken, ist durch die inkonsistente Nummerierung Hertels sowie der Aufteilung des Werkes auf zwei Verleger (Hertel und Engelbrecht) schwierig. Es hat sich kein Gesamtkatalog des Künstlers bis heute erhalten, es dürfte sich aber schätzungsweise auf knapp 600 Ornamentstiche, erstellt in einem Zeitraum von ca. 25 Jahren, herausgegeben bei verschiedenen Verlegern, erstrecken. Diese Zahl zeigt aber auch schon die Bedeutung, die Habermann in der Zeit hatte. Seine Stiche wurden gekauft und die Vielschichtigkeit der Entwürfe, seien es reine Ornamententwürfe oder klare Gestaltungsideen von konkreten Objekten, sind in dieser Quantität in Deutschland kaum bei einem anderen Künstler der Zeit nachweisbar. Die Kunsthistorikerin Ebba Krull hat das Werk der Ornamentstiche des Entwerfers nach mehreren Kategorien untersucht. Zum einen stellte sie fest, dass es ca. drei Stilstufen gibt, mit denen die Blätter datiert werden können. In der frühesten Stilstufe, die wahrscheinlich bis ca. 1750 zu datieren ist, wirkt die Rocaille als zentrales Element noch sehr massiv und kaum bewegt (ein Beispiel sind die Gartenarchitekturen mit Rocaillen aus der Serie 81). Die zweite Stilstufe hält dann nach Krull bis ca. 1765 an, bei der die Rocaillen leichter wirken, dabei aber durch mehrere Schwünge mehr nach oben aufgebaut werden. Edda Krull nennt hier die Serie 51 als Beispiel. Als letzte Stilstufe der Rocaille-Ornamentstiche bei Habermann sieht sie die Jahre 1765-1770, bei denen die Rocaille mehr als Gerippe als Hauptornament wahrgenommen werden muss, während florale Motive um das Gerippe herum dominieren. Der Kunsthistoriker Hermann Bauer beschreibt in seiner Dissertation rund um das Ornament der Rocaille diese Form als "Erdrocaille" (Hermann Bauer, Rocaille - Zur Herkunft und zum Wesen eines Ornament-Motivs [in: Neue Münchener Beiträge zur Kunstgeschichte, hrsg. von Hans Sedlmayr, Bd. 4], Berlin 1962, S. 56). Neben dieser zeitlichen Einteilung lassen sich die Habermann-Stiche auch thematisch untergliedern. Krull unterscheidet in einer ersten, groben Einteilung zwischen funktionsbestimmten Ornamentstichen, bei denen es sich um Entwürfe für klar definierbare Objekte wie Möbel, Pokale oder für Kirchenausstattungen handelt, und reinen Ornamententwürfen ohne eindeutig klare Bestimmung. In diese zweite Gruppe fallen verschiedene Entwürfe und Darstellungen des Ornaments. Darunter fallen Einzelentwürfe, bei denen weder die Materialität noch der dekorative Zusammenhang des Ornaments erkennbar sind (z. B. Serie 15). Der genaue Zweck dieser Stiche ist nicht klar, es besteht die Möglichkeit, dass diese für den Zeichenunterricht angefertigt wurden. Anders hingegen ist es mit sogenannten "Sammelentwürfen", bei denen mehrere Entwürfe für kleine Objekte wie einem Tischbein, Rahmenteilstücke oder ähnlichen erkennbar sind. Weniger für das Kunsthandwerk interessant sind die freieren Ornamententwürfe in Verbindung mit Architekturfragmenten, allegorischen Themen, sowie Landschaften (Krull bezeichnet diese Gruppe als Rocaille-Aufbau und Capricci. Zuletzt finden sich auch Kartuschen- und Vignettenentwürfe im Schaffen Habermanns.
Zu den einzelnen Themen bei Habermann siehe Ebba Krull, Franz Xaver Habermann (1721-1796) - Ein Augsburger Ornamentist des Rokoko, Augsburg [Abhandlungen zur Geschichte der Stadt Augsburg - Schriftreihe des Stadtarchivs Augsburg, Bd. 23] 1977, S. 46-55.
Ebenso wie der Verleger Hertel gab Engelbrecht die Serien mit vier oder fünf Blättern heraus und nummerierte die Serien. Anders als bei Hertel hatte jedes Blatt bei Engelbrecht eine eigene Nummer, unabhängig ihrer Seriennummer. Daher findet sich auf jedem Blatt bei den von Engelbrecht herausgegebenen Radierungen eine Werksnummer (meist rechts oben) sowie nur auf einem Blatt die Seriennummer. Ebenso hat Engelbrecht auf seinen Blättern den Zusatz C. Priv. S. C. Maj. (= Cum Privilegio Sacrae Caesareae Majestatis) gedruckt, was noch einmal seine Stellung unterstrich und womit er sich vor Nachdrucken und Fälschungen schützen wollte.
The mixed lot offered here contains ornamental engravings by Franz Xaver Habermann, which were published by the Augsburg publisher Martin Engelbrecht (1684 Augsburg-1756 ibid.). The lot contains:Publisher numbers 394-397: tabernacle designs (additional numbering series 86, this series complete)Publisher numbers 519-522: pulpit designs (additional numbering series 116, this series complete).Publisher number 553: rocaille design.Publisher number 631: rocaille design with figure (additional numbering series 144)Publisher Number 637: rocaille design with allegorical scene (woman with flowers and putto, probably allegory of spring?).
Provenienz: estate of Dr. Alexander Eugen, Duke of Württemberg (1933-2024).
Literatur: Ebba Krull, Franz Xaver Habermann (1721-1796) - Ein Augsburger Ornamentist des Rokoko, Augsburg (Treatises on the History of the City of Augsburg - Series of the Augsburg City Archives, vol. 23) 1977.
Franz Xaver Habermann
1721 Habelschwerdt / Glatz (Schlesien) - 1796 Augsburg
Ornamentstiche mit Entwürfen für Tabernakel, Kanzeln sowie Kartuschen
11 Radierungen, herausgegeben bei Martin Engelbrecht (1684-1756). Jew. in der Platte signiert, nummeriert und bezeichnet. Radierung auf Bütten. Plattenmaß von 24 x 18,5 bis 29,5 x 18 cm. Jew. hinter Passepartout montiert, tlw. fleckig und beschnitten.
Habermanns Gesamtwerk zu überblicken, ist durch die inkonsistente Nummerierung Hertels sowie der Aufteilung des Werkes auf zwei Verleger (Hertel und Engelbrecht) schwierig. Es hat sich kein Gesamtkatalog des Künstlers bis heute erhalten, es dürfte sich aber schätzungsweise auf knapp 600 Ornamentstiche, erstellt in einem Zeitraum von ca. 25 Jahren, herausgegeben bei verschiedenen Verlegern, erstrecken. Diese Zahl zeigt aber auch schon die Bedeutung, die Habermann in der Zeit hatte. Seine Stiche wurden gekauft und die Vielschichtigkeit der Entwürfe, seien es reine Ornamententwürfe oder klare Gestaltungsideen von konkreten Objekten, sind in dieser Quantität in Deutschland kaum bei einem anderen Künstler der Zeit nachweisbar. Die Kunsthistorikerin Ebba Krull hat das Werk der Ornamentstiche des Entwerfers nach mehreren Kategorien untersucht. Zum einen stellte sie fest, dass es ca. drei Stilstufen gibt, mit denen die Blätter datiert werden können. In der frühesten Stilstufe, die wahrscheinlich bis ca. 1750 zu datieren ist, wirkt die Rocaille als zentrales Element noch sehr massiv und kaum bewegt (ein Beispiel sind die Gartenarchitekturen mit Rocaillen aus der Serie 81). Die zweite Stilstufe hält dann nach Krull bis ca. 1765 an, bei der die Rocaillen leichter wirken, dabei aber durch mehrere Schwünge mehr nach oben aufgebaut werden. Edda Krull nennt hier die Serie 51 als Beispiel. Als letzte Stilstufe der Rocaille-Ornamentstiche bei Habermann sieht sie die Jahre 1765-1770, bei denen die Rocaille mehr als Gerippe als Hauptornament wahrgenommen werden muss, während florale Motive um das Gerippe herum dominieren. Der Kunsthistoriker Hermann Bauer beschreibt in seiner Dissertation rund um das Ornament der Rocaille diese Form als "Erdrocaille" (Hermann Bauer, Rocaille - Zur Herkunft und zum Wesen eines Ornament-Motivs [in: Neue Münchener Beiträge zur Kunstgeschichte, hrsg. von Hans Sedlmayr, Bd. 4], Berlin 1962, S. 56). Neben dieser zeitlichen Einteilung lassen sich die Habermann-Stiche auch thematisch untergliedern. Krull unterscheidet in einer ersten, groben Einteilung zwischen funktionsbestimmten Ornamentstichen, bei denen es sich um Entwürfe für klar definierbare Objekte wie Möbel, Pokale oder für Kirchenausstattungen handelt, und reinen Ornamententwürfen ohne eindeutig klare Bestimmung. In diese zweite Gruppe fallen verschiedene Entwürfe und Darstellungen des Ornaments. Darunter fallen Einzelentwürfe, bei denen weder die Materialität noch der dekorative Zusammenhang des Ornaments erkennbar sind (z. B. Serie 15). Der genaue Zweck dieser Stiche ist nicht klar, es besteht die Möglichkeit, dass diese für den Zeichenunterricht angefertigt wurden. Anders hingegen ist es mit sogenannten "Sammelentwürfen", bei denen mehrere Entwürfe für kleine Objekte wie einem Tischbein, Rahmenteilstücke oder ähnlichen erkennbar sind. Weniger für das Kunsthandwerk interessant sind die freieren Ornamententwürfe in Verbindung mit Architekturfragmenten, allegorischen Themen, sowie Landschaften (Krull bezeichnet diese Gruppe als Rocaille-Aufbau und Capricci. Zuletzt finden sich auch Kartuschen- und Vignettenentwürfe im Schaffen Habermanns.
Zu den einzelnen Themen bei Habermann siehe Ebba Krull, Franz Xaver Habermann (1721-1796) - Ein Augsburger Ornamentist des Rokoko, Augsburg [Abhandlungen zur Geschichte der Stadt Augsburg - Schriftreihe des Stadtarchivs Augsburg, Bd. 23] 1977, S. 46-55.
Ebenso wie der Verleger Hertel gab Engelbrecht die Serien mit vier oder fünf Blättern heraus und nummerierte die Serien. Anders als bei Hertel hatte jedes Blatt bei Engelbrecht eine eigene Nummer, unabhängig ihrer Seriennummer. Daher findet sich auf jedem Blatt bei den von Engelbrecht herausgegebenen Radierungen eine Werksnummer (meist rechts oben) sowie nur auf einem Blatt die Seriennummer. Ebenso hat Engelbrecht auf seinen Blättern den Zusatz C. Priv. S. C. Maj. (= Cum Privilegio Sacrae Caesareae Majestatis) gedruckt, was noch einmal seine Stellung unterstrich und womit er sich vor Nachdrucken und Fälschungen schützen wollte.
Das hier angebotene Konvolut beinhaltet Ornamentstiche von Franz Xaver Habermann, die beim Augsburger Verleger Martin Engelbrecht (1684 Augsburg-1756 ebd.) herausgegeben wurden. Im Konvolut sind vorhanden: Verlagsnummer 394-397: Tabernakelentwürfe (zusätzliche Nummerierung Serie 86, diese Serie vollständig) Verlagsnummer 519-522: Kanzelentwürfe (zusätzliche Nummerierung Serie 116, diese Serie vollständig). Verlagsnummer 553: Rocaillenentwurf. Verlagsnummer 631: Rocaillenentwurf mit Figur (zusätzliche Nummerierung Serie 144) Verlagsnummer 637, Rocaillenentwurf mit allegorischer Szene (Frau mit Blumen und Putto, evtl. Frühlingsallegorie?).
Provenienz: Nachlass von Dr. Alexander Eugen Herzog von Württemberg (1933-2024).
Literatur: Ebba Krull, Franz Xaver Habermann (1721-1796) - Ein Augsburger Ornamentist des Rokoko, Augsburg (Abhandlungen zur Geschichte der Stadt Augsburg - Schriftreihe des Stadtarchivs Augsburg, Bd. 23) 1977.
Franz Xaver Habermann
1721 Habelschwerdt / Glatz (Schlesien) - 1796 Augsburg
Ornamental engravings with designs for tabernacles, pulpits and cartouches
Each signed, numbered and inscribed in the plate. Etching on handmade paper. Plate sizes: from 24 x 18.5 to 29.5 x 18 cm. Each mounted behind a passe-partout, partly stained and trimmed.
Habermanns Gesamtwerk zu überblicken, ist durch die inkonsistente Nummerierung Hertels sowie der Aufteilung des Werkes auf zwei Verleger (Hertel und Engelbrecht) schwierig. Es hat sich kein Gesamtkatalog des Künstlers bis heute erhalten, es dürfte sich aber schätzungsweise auf knapp 600 Ornamentstiche, erstellt in einem Zeitraum von ca. 25 Jahren, herausgegeben bei verschiedenen Verlegern, erstrecken. Diese Zahl zeigt aber auch schon die Bedeutung, die Habermann in der Zeit hatte. Seine Stiche wurden gekauft und die Vielschichtigkeit der Entwürfe, seien es reine Ornamententwürfe oder klare Gestaltungsideen von konkreten Objekten, sind in dieser Quantität in Deutschland kaum bei einem anderen Künstler der Zeit nachweisbar. Die Kunsthistorikerin Ebba Krull hat das Werk der Ornamentstiche des Entwerfers nach mehreren Kategorien untersucht. Zum einen stellte sie fest, dass es ca. drei Stilstufen gibt, mit denen die Blätter datiert werden können. In der frühesten Stilstufe, die wahrscheinlich bis ca. 1750 zu datieren ist, wirkt die Rocaille als zentrales Element noch sehr massiv und kaum bewegt (ein Beispiel sind die Gartenarchitekturen mit Rocaillen aus der Serie 81). Die zweite Stilstufe hält dann nach Krull bis ca. 1765 an, bei der die Rocaillen leichter wirken, dabei aber durch mehrere Schwünge mehr nach oben aufgebaut werden. Edda Krull nennt hier die Serie 51 als Beispiel. Als letzte Stilstufe der Rocaille-Ornamentstiche bei Habermann sieht sie die Jahre 1765-1770, bei denen die Rocaille mehr als Gerippe als Hauptornament wahrgenommen werden muss, während florale Motive um das Gerippe herum dominieren. Der Kunsthistoriker Hermann Bauer beschreibt in seiner Dissertation rund um das Ornament der Rocaille diese Form als "Erdrocaille" (Hermann Bauer, Rocaille - Zur Herkunft und zum Wesen eines Ornament-Motivs [in: Neue Münchener Beiträge zur Kunstgeschichte, hrsg. von Hans Sedlmayr, Bd. 4], Berlin 1962, S. 56). Neben dieser zeitlichen Einteilung lassen sich die Habermann-Stiche auch thematisch untergliedern. Krull unterscheidet in einer ersten, groben Einteilung zwischen funktionsbestimmten Ornamentstichen, bei denen es sich um Entwürfe für klar definierbare Objekte wie Möbel, Pokale oder für Kirchenausstattungen handelt, und reinen Ornamententwürfen ohne eindeutig klare Bestimmung. In diese zweite Gruppe fallen verschiedene Entwürfe und Darstellungen des Ornaments. Darunter fallen Einzelentwürfe, bei denen weder die Materialität noch der dekorative Zusammenhang des Ornaments erkennbar sind (z. B. Serie 15). Der genaue Zweck dieser Stiche ist nicht klar, es besteht die Möglichkeit, dass diese für den Zeichenunterricht angefertigt wurden. Anders hingegen ist es mit sogenannten "Sammelentwürfen", bei denen mehrere Entwürfe für kleine Objekte wie einem Tischbein, Rahmenteilstücke oder ähnlichen erkennbar sind. Weniger für das Kunsthandwerk interessant sind die freieren Ornamententwürfe in Verbindung mit Architekturfragmenten, allegorischen Themen, sowie Landschaften (Krull bezeichnet diese Gruppe als Rocaille-Aufbau und Capricci. Zuletzt finden sich auch Kartuschen- und Vignettenentwürfe im Schaffen Habermanns.
Zu den einzelnen Themen bei Habermann siehe Ebba Krull, Franz Xaver Habermann (1721-1796) - Ein Augsburger Ornamentist des Rokoko, Augsburg [Abhandlungen zur Geschichte der Stadt Augsburg - Schriftreihe des Stadtarchivs Augsburg, Bd. 23] 1977, S. 46-55.
Ebenso wie der Verleger Hertel gab Engelbrecht die Serien mit vier oder fünf Blättern heraus und nummerierte die Serien. Anders als bei Hertel hatte jedes Blatt bei Engelbrecht eine eigene Nummer, unabhängig ihrer Seriennummer. Daher findet sich auf jedem Blatt bei den von Engelbrecht herausgegebenen Radierungen eine Werksnummer (meist rechts oben) sowie nur auf einem Blatt die Seriennummer. Ebenso hat Engelbrecht auf seinen Blättern den Zusatz C. Priv. S. C. Maj. (= Cum Privilegio Sacrae Caesareae Majestatis) gedruckt, was noch einmal seine Stellung unterstrich und womit er sich vor Nachdrucken und Fälschungen schützen wollte.
The mixed lot offered here contains ornamental engravings by Franz Xaver Habermann, which were published by the Augsburg publisher Martin Engelbrecht (1684 Augsburg-1756 ibid.). The lot contains:Publisher numbers 394-397: tabernacle designs (additional numbering series 86, this series complete)Publisher numbers 519-522: pulpit designs (additional numbering series 116, this series complete).Publisher number 553: rocaille design.Publisher number 631: rocaille design with figure (additional numbering series 144)Publisher Number 637: rocaille design with allegorical scene (woman with flowers and putto, probably allegory of spring?).
Provenienz: estate of Dr. Alexander Eugen, Duke of Württemberg (1933-2024).
Literatur: Ebba Krull, Franz Xaver Habermann (1721-1796) - Ein Augsburger Ornamentist des Rokoko, Augsburg (Treatises on the History of the City of Augsburg - Series of the Augsburg City Archives, vol. 23) 1977.
Franz Xaver Habermann
1721 Habelschwerdt / Glatz (Schlesien) - 1796 Augsburg
Ornamentstiche mit Entwürfen für Tabernakel, Kanzeln sowie Kartuschen
11 Radierungen, herausgegeben bei Martin Engelbrecht (1684-1756). Jew. in der Platte signiert, nummeriert und bezeichnet. Radierung auf Bütten. Plattenmaß von 24 x 18,5 bis 29,5 x 18 cm. Jew. hinter Passepartout montiert, tlw. fleckig und beschnitten.
Habermanns Gesamtwerk zu überblicken, ist durch die inkonsistente Nummerierung Hertels sowie der Aufteilung des Werkes auf zwei Verleger (Hertel und Engelbrecht) schwierig. Es hat sich kein Gesamtkatalog des Künstlers bis heute erhalten, es dürfte sich aber schätzungsweise auf knapp 600 Ornamentstiche, erstellt in einem Zeitraum von ca. 25 Jahren, herausgegeben bei verschiedenen Verlegern, erstrecken. Diese Zahl zeigt aber auch schon die Bedeutung, die Habermann in der Zeit hatte. Seine Stiche wurden gekauft und die Vielschichtigkeit der Entwürfe, seien es reine Ornamententwürfe oder klare Gestaltungsideen von konkreten Objekten, sind in dieser Quantität in Deutschland kaum bei einem anderen Künstler der Zeit nachweisbar. Die Kunsthistorikerin Ebba Krull hat das Werk der Ornamentstiche des Entwerfers nach mehreren Kategorien untersucht. Zum einen stellte sie fest, dass es ca. drei Stilstufen gibt, mit denen die Blätter datiert werden können. In der frühesten Stilstufe, die wahrscheinlich bis ca. 1750 zu datieren ist, wirkt die Rocaille als zentrales Element noch sehr massiv und kaum bewegt (ein Beispiel sind die Gartenarchitekturen mit Rocaillen aus der Serie 81). Die zweite Stilstufe hält dann nach Krull bis ca. 1765 an, bei der die Rocaillen leichter wirken, dabei aber durch mehrere Schwünge mehr nach oben aufgebaut werden. Edda Krull nennt hier die Serie 51 als Beispiel. Als letzte Stilstufe der Rocaille-Ornamentstiche bei Habermann sieht sie die Jahre 1765-1770, bei denen die Rocaille mehr als Gerippe als Hauptornament wahrgenommen werden muss, während florale Motive um das Gerippe herum dominieren. Der Kunsthistoriker Hermann Bauer beschreibt in seiner Dissertation rund um das Ornament der Rocaille diese Form als "Erdrocaille" (Hermann Bauer, Rocaille - Zur Herkunft und zum Wesen eines Ornament-Motivs [in: Neue Münchener Beiträge zur Kunstgeschichte, hrsg. von Hans Sedlmayr, Bd. 4], Berlin 1962, S. 56). Neben dieser zeitlichen Einteilung lassen sich die Habermann-Stiche auch thematisch untergliedern. Krull unterscheidet in einer ersten, groben Einteilung zwischen funktionsbestimmten Ornamentstichen, bei denen es sich um Entwürfe für klar definierbare Objekte wie Möbel, Pokale oder für Kirchenausstattungen handelt, und reinen Ornamententwürfen ohne eindeutig klare Bestimmung. In diese zweite Gruppe fallen verschiedene Entwürfe und Darstellungen des Ornaments. Darunter fallen Einzelentwürfe, bei denen weder die Materialität noch der dekorative Zusammenhang des Ornaments erkennbar sind (z. B. Serie 15). Der genaue Zweck dieser Stiche ist nicht klar, es besteht die Möglichkeit, dass diese für den Zeichenunterricht angefertigt wurden. Anders hingegen ist es mit sogenannten "Sammelentwürfen", bei denen mehrere Entwürfe für kleine Objekte wie einem Tischbein, Rahmenteilstücke oder ähnlichen erkennbar sind. Weniger für das Kunsthandwerk interessant sind die freieren Ornamententwürfe in Verbindung mit Architekturfragmenten, allegorischen Themen, sowie Landschaften (Krull bezeichnet diese Gruppe als Rocaille-Aufbau und Capricci. Zuletzt finden sich auch Kartuschen- und Vignettenentwürfe im Schaffen Habermanns.
Zu den einzelnen Themen bei Habermann siehe Ebba Krull, Franz Xaver Habermann (1721-1796) - Ein Augsburger Ornamentist des Rokoko, Augsburg [Abhandlungen zur Geschichte der Stadt Augsburg - Schriftreihe des Stadtarchivs Augsburg, Bd. 23] 1977, S. 46-55.
Ebenso wie der Verleger Hertel gab Engelbrecht die Serien mit vier oder fünf Blättern heraus und nummerierte die Serien. Anders als bei Hertel hatte jedes Blatt bei Engelbrecht eine eigene Nummer, unabhängig ihrer Seriennummer. Daher findet sich auf jedem Blatt bei den von Engelbrecht herausgegebenen Radierungen eine Werksnummer (meist rechts oben) sowie nur auf einem Blatt die Seriennummer. Ebenso hat Engelbrecht auf seinen Blättern den Zusatz C. Priv. S. C. Maj. (= Cum Privilegio Sacrae Caesareae Majestatis) gedruckt, was noch einmal seine Stellung unterstrich und womit er sich vor Nachdrucken und Fälschungen schützen wollte.
Das hier angebotene Konvolut beinhaltet Ornamentstiche von Franz Xaver Habermann, die beim Augsburger Verleger Martin Engelbrecht (1684 Augsburg-1756 ebd.) herausgegeben wurden. Im Konvolut sind vorhanden: Verlagsnummer 394-397: Tabernakelentwürfe (zusätzliche Nummerierung Serie 86, diese Serie vollständig) Verlagsnummer 519-522: Kanzelentwürfe (zusätzliche Nummerierung Serie 116, diese Serie vollständig). Verlagsnummer 553: Rocaillenentwurf. Verlagsnummer 631: Rocaillenentwurf mit Figur (zusätzliche Nummerierung Serie 144) Verlagsnummer 637, Rocaillenentwurf mit allegorischer Szene (Frau mit Blumen und Putto, evtl. Frühlingsallegorie?).
Provenienz: Nachlass von Dr. Alexander Eugen Herzog von Württemberg (1933-2024).
Literatur: Ebba Krull, Franz Xaver Habermann (1721-1796) - Ein Augsburger Ornamentist des Rokoko, Augsburg (Abhandlungen zur Geschichte der Stadt Augsburg - Schriftreihe des Stadtarchivs Augsburg, Bd. 23) 1977.
March-Auction and Ducal Treasures – Noble Sale. From the House of Württemberg (LOTS 1000–1420) (LOT 1000-1420)
Sale Date(s)
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Versand nur auf Anfrage. Versandkosten trägt der Käufer.
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Beispiele für Kunsttrasporteure und Speditionen / Examples of art transports and shipping companies.
https://www.m2logistik.de (International)
skynetworldwide.de (International)
https://kunstsped.de (National)
https://moviiu.com/de (Paintings International)
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Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
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VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
NEUMEISTER Münchener Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG
- Die NEUMEISTER Münchener Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG (im folgenden »Versteigerer«) versteigert öffentlich im Namen und für Rechnung der Einlieferer (Vermittlerstatus). Die Versteigerung ist freiwillig.
- Die im Katalog aufgeführten Preise sind Schätzpreise, keine Mindestzuschlagspreise (Limite).
- Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, es sei denn, er weist vor dem Zuschlag eine Vertretungsvollmacht nach. Schriftliche oder telefonische Gebote müssen spätestens 24 Stunden vor der Auktion vorliegen und den Gegenstand unter Aufführung der Katalognummer und des gebotenen Preises, der sich als Zuschlagsbetrag ohne Aufgeld und Umsatzsteuer versteht, benennen; Unklarheiten oder Ungenauigkeiten gehen zu Lasten des Bieters; im Zweifel gilt die Katalognummer. Bei telefonischen Geboten kann nicht dafür eingestanden werden, dass eine Verbindung zustande kommt. Für Telefonbieter ist der Schätzpreis das Mindestgebot. Aufgrund der rechtlichen Unsicherheiten kann für die Berücksichtigung von Geboten per E-Mail keine Haftung übernommen werden.
- Der Versteigerer behält sich vor, Katalognummern zu verbinden, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge des Katalogs aufzurufen oder zurückzuziehen. Der Aufruf kann zum halben Schätzpreis erfolgen, es sei denn, dass bereits höhere schriftliche oder telefonische Gebote vorliegen. Gesteigert wird nach Ermessen des Versteigerers in der Regel um 10%.
- Der Versteigerer/Einlieferer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Hat der Versteigerer ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und hat dies der Bieter sofort beanstandet oder bestehen sonst Zweifel über den Zuschlag, kann der Versteigerer bis zum Abschluss der Auktion nach seiner Wahl den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut ausbieten. In diesen Fällen erlischt der vorangegangene Zuschlag. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer/Einlieferer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann unter Vorbehalt zuschlagen, insbesondere dann, wenn das vom Einlieferer genannte Limit nicht erreicht ist. In diesem Fall ist der Bieter auf die Dauer von drei Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Frist die vorbehaltlose Annahme seines Gebots, so erlischt der Zuschlag. Wird das Gebot nicht angenommen oder bietet jemand das Limit, kann der Gegenstand ohne Rückfrage bei dem Bieter des Vorbehalts an einen höher Bietenden abgegeben werden. Es ist Sache des Vorbehaltsbieters, sich über die Genehmigung seines Gebots zu informieren. Für das Wirksamwerden des Zuschlags genügt die Absendung der Benachrichtigung an die vom Bieter genannte Adresse.
- Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung; mit seiner Erteilung geht die Gefahr für nicht zu vertretende Beschädigungen, Verluste, Verwechslungen etc. der versteigerten Sache auf den Ersteigerer über, der auch die Lasten trägt. Das Risiko der Ausfuhrgenehmigung bzw. ihrer Erteilung liegt beim Käufer.
- a) Es wird, je nach Vorgabe des Kommittenten, differenz- oder regelbesteuert verkauft. Bei Differenzbesteuerung gem. §25a UStG wird auf den Zuschlagspreis bis einschließlich € 200.000 ein Aufgeld von 30% und auf den überschreitenden Betrag ein Aufgeld von 27% erhoben, in denen die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist. Für Katalogpositionen, die mit einem * gekennzeichnet sind, erfolgt eine Regelbesteuerung, bei der auf den Zuschlagspreis bis einschließlich € 200.000 ein Aufgeld von 25% und auf den überschreitenden Betrag ein Aufgeld von 22% erhoben wird. Auf den Zuschlagspreis und das Aufgeld wird sodann die gesetzliche Umsatzsteuer hinzugerechnet und separat ausgewiesen.
b) Unabhängig von der Besteuerungsart wird auf den Rechnungsbetrag eine evtl. anfallende Folgerechtsumlage hinzugerechnet. Diese ist nach § 26 UrhG normiert.
c)Für das Live-Bieten über Drittanbieterplattformen fallen zusätzliche Gebühren an. Über diese wird der Bieter auf den Seiten dieser Internetportale u.a.. in den Zusatzinformationen zur Auktion und dem Los informiert. Mit der Abgabe eines Live-Bieten Gebots über die jeweilige Plattform akzeptiert der Bieter die anfallenden Gebühren, die NEUMEISTER bei einem erfolgreichen Gebot mit in Rechnung stellt.
d) Werden die ersteigerten Gegenstände vom Käufer an eine Adresse in Drittländern (außerhalb der EU) ausgeführt, wird diesem die gezahlte Mehrwertsteuer erstattet, sobald der Käufer dem Versteigerer den Ausfuhrnachweis vorgelegt hat. Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag fällig. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten. - Zahlungen sind in bar in EUR (€) an den Versteigerer zu leisten. Alle Arten unbarer Zahlungen werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung erfüllungshalber angenommen; für rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung oder Zurückleitung nicht eingelöster Zahlungen/Zahlungsmittel haftet der Versteigerer/Einlieferer nicht. Hat sich der Versteigerer mit unbarer Zahlung einverstanden erklärt, gehen alle dadurch ausgelösten Kosten, Steuern und Gebühren der Zahlung (inkl. der dem Versteigerer abgezogenen Bankspesen) zu Lasten des Käufers. Der Versteigerer/Einlieferer ist nicht verpflichtet, den ersteigerten Gegenstand vor Bezahlung (bei unbarer Zahlung erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift) aller vom Käufer geschuldeten Beträge herauszugeben. Das Eigentum bleibt bis zur Erfüllung aller im Zeitpunkt des Zuschlags gegen den Käufer bestehenden Forderungen des Versteigerers/Einlieferers vorbehalten. Der Käufer kann gegenüber dem Versteigerer/Einlieferer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen.
- Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1% je angebrochenem Monat berechnet. Der Versteigerer/Einlieferer kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadensersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat. Zu einem neuen Gebot wird der Käufer nicht zugelassen und hat auf einen Mehrerlös keinen Anspruch.
- Der Käufer ist verpflichtet, seine Erwerbung unverzüglich nach der Auktion abzuholen. Gerät er mit dieser Verpflichtung in Verzug und erfolgt die Abholung trotz Mahnung nicht, kann der Versteigerer/Einlieferer Verzugsschadenersatz verlangen mit der Maßgabe, dass er den Gegenstand nochmals versteigern und seinen Schaden in derselben Weise wie beim Zahlungsverzug berechnen kann. Ab dem Zuschlag lagert der versteigerte Gegenstand auf Rechnung und Gefahr des Käufers beim Versteigerer, der berechtigt aber nicht verpflichtet ist, eine Versicherung zu Lasten des Käufers abzuschließen oder sonstige wertsichernde Maßnahmen zu ergreifen. Er darf jederzeit nicht abgeholte Objekte im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einem Dritten einlagern. Bei einer Selbsteinlagerung durch den Versteigerer kann dieser die Zahlung eines üblichen Lagerentgelts (zzgl. Bearbeitungskosten) verlangen. Der Versand erfolgt nur auf Wunsch und nach den Anweisungen des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
- Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Sie sind gebraucht und werden ohne Haftung des Versteigerers/Einlieferers für Sachmängel und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung zugeschlagen. Die Katalogangaben, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, sind keine Garantien im Rechtssinne (§§ 434 ff. BGB) und dienen ausschließlich der Information; sie werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Gleiches gilt für Auskünfte jeglicher Art (Zustandsbeschreibung), sei es mündlich oder schriftlich. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen; alle Gegenstände werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlags befinden.
- Der Versteigerer/Einlieferer verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von Katalogbeschreibungen, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb einer Verjährungsfrist von einem Jahr nach dem Zeitpunkt des Zuschlags in begründeter Weise vorgetragen werden, erstattet der Versteigerer dem Käufer ausschließlich den Kaufpreis, jedoch keine sonstigen dem Käufer entstandenen Kosten und Aufwendungen. Im Übrigen ist eine Haftung des Versteigerers/Einlieferers wegen Mängeln ausgeschlossen.
- Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlossen, sofern der Einlieferer, der Versteigerer, seine gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; im Übrigen gilt Ziffer 12.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist München. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG; BGBl 89 II) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Die unwirksame ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
- Diese Versteigerungsbedingungen gelten entsprechend auch für den nachträglichen freihändigen Verkauf von Gegenständen durch den Versteigerer/Einlieferer an einen Erwerber.